Mann erschießt Staatsanwalt in Dachau Todesschütze wird Haftrichter vorgeführt

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 31 Jahre alten Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau wird der mutmaßliche Täter am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt.

Einen Tag nach den tödlichen Schüssen auf einen jungen Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau wird der mutmaßliche Täter am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt. Der Mann war wegen Mordes nach dem Angriff festgenommen worden. Die Motive des 54 Jahre alten Schützen liegen weiter im Dunkeln.

Die grausame Bluttat erschütterte am Mittwoch die bayerische Justiz. Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte am Abend: "Wir sind fassungslos und entsetzt über die schreckliche Tat." Es habe sich um eine Routineverhandlung gehandelt - kein Mensch könne bei einem solchen Verfahren damit rechnen, dass so eine brutale Straftat begangen würde.

Zeugen überwältigten den Todesschützen

Am Mittwoch hatte der wegen der Beschäftigung Scheinselbstständiger und nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge angeklagte 54-Jährige plötzlich während der mündlichen Urteilsverkündung eine Waffe gezogen und wild um sich geschossen. Zunächst soll er auf den 35-jährigen Richter gezielt haben, dieser wurde aber nicht getroffen. Danach richtete der Mann seine Pistole auf den Staatsanwalt und schoss mehrmals. Der aus München stammende Anklagevertreter wurde den Angaben zufolge drei Mal im Oberkörper getroffen. Ein Notarzt brachte den Staatsanwalt noch ins Krankenhaus. Dort erlag der 31-Jährige aber während einer Notoperation seinen schweren Verletzungen.

Weitere Menschen seien nicht verletzt worden. Zwei Zeugen, die im Gerichtssaal waren, konnten den Angreifer überwältigen. Dieser wurde noch vor Ort festgenommen.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft stand der Todesschütze vor Gericht, weil er für die Angestellten seines Transportunternehmens absichtlich 44.000 Euro zu wenig an Beiträgen in die Krankenkasse und Rentenversicherung abgeführt haben soll.

Keine Waffenkontrollen im Amtsgericht Dachau

Woher die Waffe stammte, blieb zunächst unklar. Nach den Worten eines Polizeisprechers ist auf den Mann keine Waffe registiert. Die Pistole konnte dieser ohne Weiteres ins Gericht schmuggeln. Wie ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, ist der Mann wahrscheinlich vor der Verhandlung nicht kontrolliert worden.

Der Ministeriumssprecher sagte, im Amtsgericht Dachau gebe es anders als in großen bayerischen Gerichten keine wie an Flughäfen übliche Durchleuchtung von Menschen, die das Gebäude betreten. In dem Gericht, wo sich die Bluttat ereignete, sei eine Kamera installiert, ein Wachtmeister habe Dienst gehabt. In dem Gebäude werde nur nach Anordnung im Einzelfall schärfer kontrolliert.

DPA
kave/DPA/AFP

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