Weil er im Dorfladen mit Spielgeld zahlen wollte, hat ein achtjähriger Junge es mit der Schweizer Polizei zu tun bekommen. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Achtjährige Ende April in Diegten, südlich von Basel, gemeinsam mit Nachbarskindern eine Kassiererin gefragt, ob man mit dem Geld etwas kaufen könne. Dabei habe er der Frau Euroscheine mit zusätzlichen chinesischen Schriftzeichen gezeigt – chinesisches Totengeld. Solche Scheine werden in Asien traditionell Verstorbenen bei der Bestattung mitgegeben und sind sofort als unecht zu erkennen. Der Achtjährige und andere Kinder sollen das Geld bei einer Fasnacht-Veranstaltung eingesammelt haben.
Die Kassiererin habe den Kindern gesagt, das sei unhöflich, sie sollten den Laden verlassen, sonst würde sie die Polizei rufen. Daraufhin seien die Kinder aus dem Laden gerannt, berichtet die "Basler Zeitung". Dennoch habe das Ladenpersonal die Polizei gerufen – wegen des Verdachts der Bezahlung mit Falschgeld. "Es sind unsere Bestimmungen, von der Zentrale in Winterthur sind wir so angewiesen worden", sagte die Filialleiterin der Zeitung.
Polizist in zivil besucht Familie
Bei der Polizei habe man dem Fall nachgehen müssen, sagte ein Pressesprecher der Polizei Basel-Landschaft dem Nachrichtenportal "Watson.ch". Der Polizist sei absichtlich in zivil zu der Familie gekommen, um kein großes Aufsehen in der Nachbarschaft zu erregen. Die "Basler Zeitung" berichtet, der Polizist seinen Besuch am 28. Mai angekündigt und gesagt, sich die Söhne vorknöpfen zu müssen für "eine unschöne Tat, die gewiss keine Kleinigkeit ist".
Der Polizist sei drei Stunden bei der Familie gewesen und habe Überwachungsbilder aus dem Laden mit den beiden acht- und zehnjährigen Söhnen der Familie zu vergleichen. Die "Basler Zeitung" zeigt ein Foto, auf dem ein Mann einen Jungen im Profil vor einem hellgrauen Schrank fotografiert – so, als würde das Kind erkennungsdienstlich behandelt. Die Bilder der Kinder habe man erstellt, um ihre Identität mit den Kindern auf den Videos abzugleichen und zu bestätigen, sagte der Polizei-Pressesprecher "Watson.ch". Der "Basler Zeitung" sagte der Vater, der Polizist "war geradezu enttäuscht, dass er den Achtjährigen als Täter identifizieren musste und nicht unseren zehnjährigen Sohn." Gegen den Zehnjährigen hätte die Jugendanwaltschaft ein Verfahren einleiten können, doch der Achtjährige ist noch nicht strafmündig.
255 Euro Spielgeld sichergestellt
Das restliche Totengeld habe der Polizist laut Pressesprecher sicherstellen müssen. Er habe aber – anders als die Eltern der "Basler Zeitung" sagten – nicht mit einer Hausdurchsuchung gedroht. Er habe die Familie lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall an die Jugendanwaltschaft weitergegeben werden müsse, wenn sie sich weigerten, das Falschgeld herauszugeben. Insgesamt 255 Euro Spielgeld sind nach übereinstimmenden Berichten sichergestellt worden.

Wie ein Pressesprecher der Polizei Basel-Landschaft dem stern sagte, legt die Polizei keine Akte zu dem Vorfall an. Das passiere lediglich, wenn es zu einer Anzeige käme. Da der Junge aber nicht strafmündig sei, gehe nur ein Bericht an den Jugenddienst der Polizei. Der Bericht werde spätestens 2025 gelöscht.
Ladenkette will Richtlinien überarbeiten
Die Pressesprecherin der Ladenkette bedauert laut dem Nachrichtenportal den Vorfall: "Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Kunden um Kinder handelte, wäre eine andere Reaktion, die unserer 'frisch und fründlichen' Unternehmensphilosophie besser entspricht, wünschenswert gewesen", zitiert "Watson.ch" aus einer Stellungnahme. Laut "Blick.ch" hat sich das Unternehmen bei der Familie entschuldigt. Die Mitarbeitenden hätten sich strikt an die Richtlinien gehalten und das Ausmaß der Folgen nicht beabsichtigt. "Wir werden die internen Weisungen anpassen, um in Zukunft in solchen Situationen kundenfreundlicher reagieren zu können", sagte die Unternehmensprecherin laut "Blick.ch".
Quellen:"Basler Zeitung", "Watson.ch", "Blick.ch", "ch.ch/de/jugendstrafrecht".