Tod durch den Strang Singapur exekutiert Drogenschmuggler trotz Bedenken wegen geistiger Behinderung

Aktivisten protestieren in Singapur gegen die geplante Hinrichtung von Nagaenthran K. Dharmalingam
Aktivisten protestierten gegen die geplante Hinrichtung von Nagaenthran K. Dharmalingam in Singapur – vergeblich
© Arif Kartono / AFP
In Singapur ist ein Malaysier hingerichtet worden, der wegen Drogenschmuggels verurteilt worden war. Im Vorfeld gab es heftige Proteste gegen die geplante Exekution, da der Malaysier laut Verteidiger geistig behindert war.

Alle Appelle und Proteste von Menschenrechtsverteidigern und internationalen Wirtschaftsführern waren am Ende vergebens: In Singapur ist ein malaysischer Mann, der wegen Drogenschmuggels verurteilt worden war, am Mittwoch hingerichtet worden. Die Protestler hatten bis zuletzt versucht, die Exekution zu verhindern und gefordert, dass der 34-Jährige wegen einer geistigen Behinderung verschont werden sollte.

Wie sein Anwalt mitteilte, wurde Nagaenthran Dharmalingam durch den Strang hingerichtet. 2009 war er bei der Einreise von Malaysia nach Singapur mit knapp 43 Gramm Heroin an seinem Oberschenkel erwischt worden. Damals war er 21 Jahre alt.

Seine Anwälte und Menschenrechtsgruppen gaben an, dass Nagaenthran an einer geistigen Behinderung leidet und nicht in der Lage war, seine Handlungen zu verstehen, und dass er gezwungen wurde, die Drogen zu transportieren. Laut Amnesty International hatten Ärzte bei ihm einen Intelligenzquotienten von 69 festgestellt, was als geistige Behinderung einzustufen ist. Zudem diagnostizierten sie ein Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom.

Wie die „New York Times“ berichtet, hatte sich laut einer eidesstattlichen Erklärung, die Nagaenthrans Bruder im vergangenen Jahr abgegeben hatte, sein geistiger Zustand während der Haft verschlechtert, sodass er desorientiert war und sich nicht mehr an Gespräche erinnern konnte, die Minuten zuvor stattgefunden hatten.

Der Oberste Gerichtshof Singapurs gewährte im November einen Aufschub, aber das Berufungsgericht machte am Dienstag den Weg für die Hinrichtung frei. Sie wurde am frühen Mittwoch vollstreckt.

Mehr als 100.000 Menschen unterzeichneten eine Petition

"Es ist unglaublich, dass Singapur trotz internationaler Appelle, sein Leben zu verschonen, mit der Hinrichtung fortfuhr", sagte seine Schwester Sarmila Dharmalingam der Nachrichtenagentur AFP. Die Familie sei "extrem traurig" und "in einem Schockzustand".

Unter anderem hatten der malaysische Premierminister Ismail Sabri Yaakob, der britische Milliardär Richard Branson und der malaysische Chef von AirAsia, Tony Fernandes, versucht, seine Hinrichtung auszusetzen. Mehr als 100.000 Menschen unterzeichneten eine Petition, in der die Präsidentin Singapurs, Halimah Yacob, aufgefordert wurde, ihn zu begnadigen.

Reprieve, eine Menschenrechtsorganisation, die sich gegen die Todesstrafe einsetzt, erklärte, Nagaenthran sei "das Opfer eines tragischen Justizirrtums". Die Direktorin der Gruppe, Maya Foa, erklärte: "Einen geistig behinderten und psychisch kranken Mann zu hängen, ist nicht zu rechtfertigen und stellt einen eklatanten Verstoß gegen internationale Gesetze dar, die Singapur unterzeichnet hat."

Singapur hat eine der strengsten Drogengesetze der Welt

Das singapurische Innenministerium erklärte indes, Nagaenthran habe einen fairen Prozess erhalten und das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass seine Taten "das Werk eines kriminellen Geistes" seien. "Es wurde festgestellt, dass Nagaenthran die Natur seiner Handlungen klar verstanden hat und dass er sein Urteilsvermögen über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Handlungen nicht verloren hat", so das Ministerium.

Singapur hat eine der strengsten Drogengesetze der Welt. Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen, dass sich ebenfalls der Forderung anschloss, erklärte, es sei "zutiefst besorgt" über die Zunahme der Hinrichtungen in Singapur und schloss sich der Forderung an, Nagaenthran zu verschonen. Berichten zufolge befinden sich in Singapur mehr als 50 Menschen in der Todeszelle.

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