Doppelte Niederlage für Roman Polanski in dem seit über 30 Jahren laufenden Vergewaltigungs-Prozess: Ein Berufungsgericht in Los Angeles hat am Donnerstag einen Antrag des Starregisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt, berichtete der Internetdienst "Eonline.com". Polanski wollte auf diese Weise einer Abschiebung entgehen. Bereits Ende Januar waren die Anwälte Polanskis mit einem Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit gescheitert. Ein Gericht in Los Angeles wies den Antrag ab, Polanski ging in Berufung.
Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger fallen zu lassen. Die Amerikanerin Samantha Geimer, die jetzt verheiratet ist und Kinder hat, hatte sich seit längerem um die Einstellung des Verfahrens bemüht. Die Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, machte die Frau bereits im Herbst geltend.
Polanski wird vorgeworfen, 1977 ein 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Er habe das Mädchen in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt. Polanski bekannte sich schuldig. Nach 42 Tage Haft entzog er sich 1978 jedoch der Fortsetzung des Verfahrens, floh ins Ausland und kehrte seither nicht mehr in die USA zurück.
Der in Polen geborene Regisseur, der für den Film "Der Pianist" (2002) mit dem Oscar ausgezeichnet wurde, war am 26. September 2009 auf Veranlassung der US-Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Anfang Dezember wurde er gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen. Polanski muss eine Fußfessel tragen und steht in seinem Haus in Gstaad unter Arrest.