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Tödliche Schüsse in Halle/Saale Wann der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufnimmt

Tödliche Schüsse in Halle/Saale: Wann der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufnimmt
In Halle an der Saale sind nach ersten Erkenntnissen der Polizei zwei Menschen getötet worden. Ein Tatort soll ein DönerImbiss sein, der zweite liegt in der Nähe einer Synagoge mit angrenzendem jüdischem Friedhof. Die Polizei ging anfangs von mehreren bewaffneten Tätern aus, inzwischen deutet vieles auf einen Einzeltäter hin. Auch in Landsberg - rund 15 Kilometer von Halle entfernt - wurde geschossen, wie die Polizei bestätigt. Zu den näheren Umständen des Vorfalls in dem Ort im Saalekreis wollte sie zunächst nichts sagen. Augenzeugen berichteten, dass ein Täter in einen nahe gelegenen Döner-Imbiss geschossen habe.
Am frühen Nachmittag meldete die Polizei dann die Festnahme einer Person. "Bleiben Sie trotzdem weiterhin wachsam", twitterte die Polizei und rief die Bevölkerung auf, in ihren Wohnungen oder an ihrem Arbeitsplatz zu bleiben. Auch das mobile Warn- und Informationssystem Katwarn wendete sich mit einer "Gefahrendurchsage" an die Bevölkerung. "Gebäude und Wohnungen nicht verlassen. Von Fenster(n) und Türen fern bleiben!"
Das Exklusiv-Video von RTL zeigt einen der mutmaßlichen Täter an seinem Auto.

Bei Angriffen mitten in Halle an der Saale wurden zwei Menschen erschossen. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen an sich gezogen – wegen Mordes von besonderer Bedeutung. Das steckt hinter der Behörde.

Der Generalbundesanwalt jagt Terroristen. Er verfolgt Straftaten, die sich "in schwerwiegender Weise gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland richten", wie es auf der Internetseite der Behörde heißt. Das bedeutet, er verfolgt Terroristen, wie die des NSU, der neun Migranten und eine Polizistin ermordet hat. Derzeit ermittelt der Generalbundesanwalt noch immer gegen mögliche Hintermänner der Rechtsterroristen. 

Nach den tödlichen Schüssen in Halle an der Saale hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen – wegen Mordes von besonderer Bedeutung.


Lesen Sie hier mehr den Hintergründen:


Generalbundesanwalt kann Ermittlungen an sich ziehen

Der Generalbundesanwalt kann die Ermittlungen von Gewalttätern auch an sich ziehen, wenn "die Tat nach den Umständen geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen" und dem Fall eine besondere Bedeutung zukommt. Das war zum Beispiel beim Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke im Juni dieses Jahres der Fall. Oder bei dem Bundeswehr-Offizier Franco A., der unter Verdacht stand, einen Anschlag geplant zu haben. Ansonsten sind grundsätzlich die Staatsanwaltschaften der einzelnen Bundesländer zuständig.

Bewaffneter Angriff in Halle an der Saale

Bei Angriffen mitten in Halle/Saale hat offenbar ein schwer bewaffneter Einzeltäter vor einer Synagoge und in einem Döner-Imbiss zwei Menschen erschossen. Die Stadt Halle sprach am Mittwoch von einer "Amoklage". Am frühen Nachmittag meldete die Polizei die Festnahme einer Person. Ob es sich um eine antisemitische Tat handelt, sei noch unklar, sagte ein Sprecher in Karlsruhe.

Nach Angaben des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Halle, Max Privorozki, richtete sich der Angriff der Täter direkt gegen die Synagoge, in der zu dem Zeitpunkt 70 bis 80 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. "Wir haben über die Kamera unserer Synagoge gesehen, dass ein schwer bewaffneter Täter mit Stahlhelm und Gewehr versucht hat, unsere Türen aufzuschießen", sagte Privorozki der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". "Aber unsere Türen haben gehalten." Der oder die Täter hätten außerdem versucht, das Tor des danebenliegenden jüdischen Friedhofs aufzuschießen, sagte der Vorsitzende. 

fs / mit Material der Nachrichtenagentur DPA

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