Nachdem in Wien ein kleines Kind von einem Hund totegebissen wurde, verschärft die österreichische Hauptstadt die Regeln für Hundehalter. Unter anderem soll in Zukunft eine Promillegrenze für Herrchen und Frauchen bestimmter Hunderassen gelten.
Wer einen der sogenannten Listenhunde in der Öffentlichkeit ausführt, darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Als "Listenhunde" sind in Wien eine Reihe von Rassen klassifiziert, die als besonders gefährlich eingestuft sind, zum Beispiel Bullterrier, Mastino Napoletano oder Rottweiler. Verstöße gegen die Promillegrenze sollen mit mindestens 1000 Euro Strafe geahndet werden. Für die Kontrollen ist die Polizei zuständig.
Bund muss Wiener Promillegrenze noch zustimmen
Neben der Einführung der Promillegrenze will die Wiener Stadtverwaltung als weitere Maßnahmen den Hundeführerschein nur noch befristet ausstellen sowie die Maulkorb- und Leinenpflicht verschärfen. Wird ein Mensch infolge eines Verstoßes gegen die Maulkorbpflicht gebissen, soll der Hund sofort von den Behörden eingezogen werden.
Die Neuerungen des Tierhaltegesetzes sollen nach dem Willen der Wiener Stadträtin Ulli Sima noch in diesem Jahr in Kraft treten: "Mein Ziel ist es, alles zu unternehmen, um die Menschen und vor allem die Kinder in dieser Stadt vor Vorfällen mit Hunden bestmöglich zu schützen und daher haben wir mit der Polizei ein weiteres Paket geschnürt", so die SPÖ-Politikerin zu den Plänen. Allerdings: Einigen der neuen Regeln wie der Promillegrenze muss der Bund noch zustimmen.
Im September ist in Wien ein 17 Monate alter Junge gestorben, nachdem er von einem Rottweiler angefallen wurde. Das Kind wurde von dem Tier, das sich von der betrunkenen Besitzerin losgerissen hatte, am Kopf gebissen und erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Der Rottweiler wurde laut Berichten österreichischer Medien (u.a. "Kurier") eingeschläfert.
In Deutschland gibt es keine speziellen Promilleregeln für Hundehalter.