Am Vierwaldstättersee in der Schweiz versuchen Rettungskräfte seit Sonntag, ein von einer Uferstraße abgestürztes Auto aus dem Wasser zu bergen – Hoffnung auf Überlebende des Unglücks gibt es indes kaum noch.
Nach Erkenntnissen der Polizei ist der Wagen mit einer Felswand neben der Straße kollidiert, über die Gegenfahrbahn geschleudert und dann durch ein Geländer gebrochen. Anschließend sei das Fahrzeug 45 Meter in die Tiefe gestürzt und im Vierwaldstättersee versunken. Dieser sei an der Stelle etwa 180 Meter tief, was die Bergungsarbeiten zusätzlich erschwerte. "Das Fahrzeug und Personen in dieser Tiefe zu orten, stellt auch für die Spezialisten der Kantonspolizei Zürich eine besondere Herausforderung dar", hieß es. Die Polizei ging davon aus, dass der Einsatz mehrere Tage andauern werde. Mithilfe eines speziellen Kameraschiffs wurde das Auto inzwischen entdeckt.
Schweizer Polizei macht keine Angaben zu Insassen des Autos
Die "Neuer Zürcher Zeitung" berichtete unter Berufung auf die Polizei, Ziel der Rettungskräfte sei es, den Wagen auf eine Höhe zu ziehen, in der Polizeitaucher ihn untersuchen könnten. Offen sei, ob dies bereits an diesem Mittwoch gelingt.
Wie viele Menschen sich in dem abgestürzten Fahrzeug befanden, gab die Polizei nicht bekannt. Der Wagen sei in Zürich gemeldet. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge handelt es sich bei ihm um einen dunklen SUV.
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Auch zur Unfallursache liegen noch keine Informationen vor. Der Schweizer Nationalrats- und Verkehrspolitiker Bruno Storni (Sozialdemokratische Partei) sagte der Zeitung "20 Minuten", es sei unverständlich, dass an der Unfallstelle keine Leitplanke vorhanden ist. "Das Geländer ist für Fußgänger, damit sie nicht runterfallen. Aber niemals hält es einem Auto stand." Sein Nationalratskollege Pirmin Schwander (Schweizerische Volkspartei) sagte dem Blatt: "Die Politik hat die Sicherheit an der Axenstrasse über Jahre hinweg bagatellisiert und verschleppt." Bereits seit den 1970er Jahren hätten die Behörden den Auftrag gehabt, die Sicherheit der Uferstraße zu erhöhen.
Das Bundesamt für Straßen entgegnete, der betroffene Bereich der Axenstraße sei kein Unfallschwerpinkt, alle geltenden Normen und Standards würden erfüllt. Eine erste Maßnahme ergriffen die Behörden nach dem Unfall dennoch: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sei bis zum Ende der Reparaturarbeiten von 80 auf 60 Stundenkilometer herabgesetzt.
Bei dem Unfall am Sonntag wurde darüber hinaus eine Frau leicht verletzt, weil ein Auto auf der Gegenfahrbahn von einem losen Rad des Unglücksfahrzeugs getroffen wurde.