Tschechien Deutscher mehr als 40 Jahre nach DDR-Flucht festgenommen

Beim Familienurlaub im Riesengebirge in Tschechien wird ein deutscher Urlauber mit seiner Familie überrascht (Symbolfoto)
Beim Familienurlaub im Riesengebirge in Tschechien wird ein deutscher Urlauber mit seiner Familie überrascht (Symbolfoto) 
© SOPA Images / Getty Images
So stellt man sich einen Urlaub in Tschechien nicht vor: Ein Deutscher wird beim Frühstück von der Polizei abgeführt. Die Ursache liegt mehr als 40 Jahre zurück.

Ein Urlaub, der auf diese Weise sicher nicht geplant war: Ein deutscher Tourist verbringt seinen Familienurlaub im Riesengebirge in Tschechien und wird am Frühstückstisch im Hotel abgeführt. Der Grund dafür liegt über 40 Jahre zurück – und hängt mit einem Land zusammen, welches heute nicht mehr existiert.

Eine unangenehme Überraschung hat es für einen deutschen Touristen beim Familienurlaub in Tschechien gegeben. Wie die Zeitung "Pravo" in ihrer Onlineausgabe berichtete, nahm die Polizei den Mann beim Hotelfrühstück im Riesengebirge fest und führte ihn zum Verhör ab. Der kuriose Grund: Der Urlauber war vor mehr als 40 Jahren aus der DDR über die damalige Tschechoslowakei in den Westen geflohen.

Tschechien: Solche Fälle kommen vor

Wie sich demnach herausstellte, hatte ein Gericht in Ceske Budejovice (Budweis) den Mann nach der Flucht aus dem sozialistischen Lager im Jahr 1984 auf eine Liste unerwünschter Personen gesetzt. Und daran änderte sich bis heute nichts. "Wir sind so vorgegangen, wie es uns das Gesetz gebietet", betonte eine Polizeisprecherin. Über die Gründe für den Eintrag habe man keinen Überblick. Ein Gericht müsse im Einzelfall die Anordnung zur Ausweisung aufheben. Der Mann kam inzwischen wieder auf freien Fuß.

Wie der Anwalt Lubomir Müller erklärte, kommen solche Fälle immer mal wieder vor. Es sei möglich, dass Ausländer bei der juristischen Rehabilitierung von der sozialistischen Justiz Verfolgter schlicht vergessen würden. Grundsätzlich gelte, dass die Straftat des unerlaubten Verlassens der Republik durch ein Gesetz von 1990 aufgehoben worden sei. Mitunter hätten die DDR-Bürger auf ihrer Flucht allerdings weitere Straftaten begangen, etwa ein Auto geklaut oder einen Betrug begangen.

DPA
ats

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