Fahndung U-Bahn-Treter von Berlin: Das sind die wichtigsten Fragen

Berliner U-Bahn-Treter: Polizei fahndete mit diesem Video nach Gewalttätern
Ein Mann tritt eine Frau völlig unvermittelt die Treppe zur Berliner U-Bahn-Station Hermannstraße hinunter. Die Tat sorgt wegen ihrer Brutalität deutschlandweit für Fassungslosigkeit. Das ist der Stand der Dinge derzeit.

Es ist ein Fall, der in seiner Kaltblütigkeit deutschlandweit für Empörung sorgt: In Berlin Neukölln kommt eine Gruppe junger Männer die Treppen zur U-Bahn-Station Hermannstraße herunter. Aus dem Nichts tritt einer von ihnen eine 26-jährige Frau brutal in den Rücken. Sie stürzte kopfüber die Stufen hinunter, muss später medizinisch behandelt werden. Der Mann und seine mutmaßlichen Freunde gehen einfach weiter - als wäre nichts gewesen. Ein Video dokumentiert die Tat, die Polizei ermittelt. Der stern beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann ist die Tat passiert?

Der schreckliche Vorfall ereignete sich bereits am 27. Oktober. Die Öffentlichkeit erfuhr aber erst letzte Woche davon, als die "Bild" an das Überwachungsvideo gelangte.

Warum dauerte es solange, bis öffentlich gefahndet wurde?

Bevor die Polizei zu einer öffentlichen Fahndung aufrufen darf, muss sie sämtlichen Anhaltspunkten nachgehen. Das bestimmen die strengen Vorgaben der Öffentlichkeitsfahndung. Die Polizei darf sie auch nicht alleine einleiten, sondern benötigt einen richterlichen Beschluss, der erst am Donnerstag vorlag.

Woher stammt das Video?

Die Videoaufzeichnung hat eine Überwachungskamera der Berliner Verkehrsbetriebe BVG aufgenommen. Solche Aufnahmen werden jeweils 48 Stunden gespeichert. Zum Glück folgte die Anzeige des Opfers schon am Tag nach der Tat, so dass die Polizei die Aufzeichnungen sichern konnte. Die an die Öffentlichkeit gelangten Aufnahmen wurden vermutlich aus Reihen der Polizei weitergegeben, die BVG besitzt nach eigenen Angaben keine Kopien. Weil eine solche Weitergabe ohne richterlichen Beschluss illegal ist, ermittelt das Berliner Landeskriminalamt nun intern wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.

Wie groß sind die Erfolgsaussichten der öffentlichen Fahndung?

Bisher sind bei der Polizei sechs Hinweise eingegangen. Ob sie dabei helfen, den Täter oder seine Mitwisser zu überführen, muss sich zeigen.

Kannten sich Opfer und Täter?

Die Polizei ermittelt natürlich auch in dieser Frage. Bisher sind allerdings keine Verbindungen bekannt.

Welche Strafe droht dem Täter?

Das Strafmaß hängt nach der Bewertung des Tatbestandes und seiner Schwere durch den Richter ab. Auch eventuelle Vorstrafen spielen eine Rolle. Sollte der Mann beispielsweise wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, drohen ihm zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Wie geht es dem Opfer?

Noch ist nur bekannt, dass die Frau ambulant behandelt werden musste. Ein längerer Krankenhausaufenthalt scheint zumindest nicht nötig gewesen zu sein. Über Spätfolgen der Tat ist nichts bekannt.

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