Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten
Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes Versammlungsverbot auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Abtreibungsgegner beten seit 2005 einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, ohne Frauen nach eigenen Angaben aktiv anzusprechen. Dabei tragen sie Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten bei sich.