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Hand eines Neugeborenen

Urteil: Hochrisikoschwangerschaft darf nur in Fachklinik behandelt werden

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf einem Urteil aus Hessen zufolge nur in einer Klinik behandelt werden, die eine spezielle Intensivstation für Neugeborene hat. Ihre Behandlung in einer Geburtsklinik ohne diese Möglichkeit ist grob fehlerhaft, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Dem schwerstbehinderten Kind der Frau stehen demnach 720.000 Euro Schmerzensgeld zu. (Az.: 8 U 8/21)