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E-Zigaretten Rauchen ohne Rauch

Bald ein Jahr ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Und Raucher und Nichtraucher streiten noch immer. Online-Händler bieten E-Zigaretten als Lösung an. Doch ist das "gesunde Rauchen" von verdampften Nikotin tatsächlich unbedenklich?
Von Britta Hesener

Ein tiefer Zug an der Zigarette und sie lösen sich in Rauch auf: Mehr als 4800 im Tabak enthaltene Substanzen, über 40 davon nachweisbar krebserregend. Bei jedem Zug atmet nicht nur der Raucher sie ein - auch seine Umgebung bekommt eine Dosis ab. Und das sorgt für Stunk zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Auch das Nichtrauchergesetz, bald ein Jahr in Kraft, konnte diesen Konflikt nicht wirklich lösen.

Online-Händler präsentieren einen scheinbar einfachen Ausweg: Sie bieten elektronische Zigaretten, Zigarren und Pfeifen, so genannten E-Dampfer an - großspurige Versprechen inklusive: gesundes Rauchen an jedem Ort, im Büro, im Flugzeug, friedlich Seite an Seite mit Nichtrauchern. Der Schlüssel zum Frieden liegt demnach im Dampf.

Dampf statt Rauch

Bei normalen Zigaretten verbrennt Tabak. Dabei entstehen Schadstoffe: zum Beispiel Teer, das die Atemwege verklebt, Kohlenmonoxid, das die Sauerstoffzufuhr im Körper hemmt und zu Bluthochdruck führt und krebserregende Stoffe. Bei E-Zigaretten der Marken Smuke, Ruyan und Rutoo wird dagegen flüssiges Nikotin verdampft. Sie werden von einem Akku angetrieben, sehen einer herkömmlichen Zigarette relativ ähnlich, sind - je nach Hersteller - meist größer und haben eine glutähnliche Diode, die bei jedem Zug aufleuchtet. Im ihrem Inneren befinden sich ein Zerstäuber und eine auswechselbare Kapsel mit Nikotin. Zieht man an dem Mundstück, reagiert ein Sensor auf den Luftstrom und schaltet ein Heizelement ein. Der Raucher inhaliert dann statt Rauch Nikotindampf. Weil kein Tabak verbrenne, würden laut Anbieter auch keine schädlichen Stoffe entstehen. Wer eine E-Zigarette rauche, inhaliere lediglich Nikotin und "harmlose Aromastoffe". Folgerichtig bestünde auch für Passivraucher kein gesundheitliches Risiko.

Die E-Zigarette eine gesunde Friedenspfeife im Raucher-Nichtraucher-Konflikt? Nicht wirklich. Gesund ist sie definitiv nicht. Das enthaltene Nikotin ist eine der am schnellsten süchtig machenden Substanzen. In Internet-Foren berichten E-Raucher zudem von Kopfschmerzen und Übelkeit aufgrund von Dosierungsschwierigkeiten. Sie fragen sich, was sie mit den Dämpfen genau einatmen und an ihre Umwelt abgeben.

"Garantiert chinesische Qualität"

Antworten, so scheint es, kann in Deutschland momentan niemand geben. Was den Inhalt der Nikotin-Kapseln, Depots genannt, betrifft, müssen sich die E-Raucher allein auf die Herstellerangaben verlassen. Je nach Marke und Modell sind die Depots in verschiedenen Ausführungen, mit unterschiedlicher Nikotinkonzentrationen und Geschmacksrichtungen erhältlich. Ein Depot soll ungefähr zwei Schachteln Zigaretten entsprechen. Neben Nikotin soll es nur Aromastoffe und Propylenglykol enthalten. Was das Endprodukt, der Dampf enthält, bleibt offen. Bedenken wie diese versucht die Firma Ruyan auf ihrer Internetseite mit einer garantierten "chinesichen Qualität" zu entkräften.

Ob die Herstellerangaben stimmen, die "chinesische Qualität" den deutschen Ansprüchen entspricht und wie viel Nikotin und Schadstoffe sich im Dampf befinden, sei laut Thomas Schulz vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weder vom BfR noch von anderen Behörden untersucht worden. Das Argument, dass beim E-Dampfen weniger Schadstoffe entstehen, hält Schulz allerdings für "plausibel und nachvollziehbar". Solang es jedoch keine Untersuchungen gebe, spricht sich das BfR dafür aus, für die elektronischen keine anderen Vorschriften als für herkömmliche Zigaretten gelten zu lassen.

Tabakprodukt oder Arzneimittel?

Leicht umzusetzen, dürfte ein "Dampfverbot" nicht sein. Die E-Zigarette befindet sich in einer rechtlichen Nische. Um sie im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes in öffentlichen Räumen verbieten zu können, müsste sie als Tabakprodukt eingestuften werden. Was angesichts des nicht vorhandenen Tabaks schwierig ist.

Doch wenn sie kein Tabakprodukt ist, was ist die E-Zigarette dann? Viele Anbieter werben damit, dass sie sich besser noch als Nikotinpflaster und -kaugummi zur Entwöhnung eigne. Sogar die Weltgesundheitsorganisation WHO empfehle sie. Abgesehen davon, dass die WHO dies längst dementierte, müsste sie dann als nikotinhaltiges Entwöhnungsmittel und somit als Arznei eingestuft werden. Sie würde dann der Arzneimittelverordnung unterliegen. Was wiederum bedeuten würde, dass sowohl ihre Wirksamkeit als auch ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen werden müsste.

Die österreichische Regierung hat das Problem bereits erkannt. Die E-Dampfer gelten dort als Arzneien und dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Ebenfalls in Österreich hat der Toxikologe und Pharmakologe. Bernd Mayer ein Gutachten zur Ruyan-E-Zigarette erstellt, in dem er die Ruyan ausdrücklich zur Entwöhnung und im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette als weniger gesundheitsschädlich empfiehlt. Das Gutachten wurde von Renatus Derler in Auftrag gegeben, der 2006 "die Einführung einer 'Elektrischen Zigarette zur Raucherentwöhnung' im Europäischen Markt", plante. Seine Foschungsrgebnisse verkündete Meyer sogar in einem Werbevideo für Ruyan. Seinem Kollegen, dem Präventivmediziner Manfred Neuberger, war das Gutachten ein Dorn im Auge. Er forderte Mayer zu einer Stellungnahme auf. In dieser rudert Mayer zurück: "Der (...) Slogan 'gesund rauchen' ist selbstverständlich aufgrund der in meinem Gutachten erläuterten, zweifelsfrei nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Wirkung von Nikotin nicht gerechtfertigt.", heißt es dort.

Länderbehörden sind sich nicht einig

Die E-Zigarette, die Art, wie sie beworben, wie sie verkauft wird, birgt Gefahren. Doch deutsche Behörden und Verbände scheinen kaum interessiert. Die Bundesverbraucherzentrale, die jüngst ein Verbot von Schokoladenzigarette gefordert hat, weil sie zum Rauchen animierten, kann laut Pressestelle nicht weiterhelfen. Anders die Geschäftsstelle der Bundesdrogenbeauftragten: Ihr Sprecher Dr. Andreas Schoppa hält die E-Dampfer für gesundheitlich bedenklich. Sie stellten nur eine andere Form des Rauchens dar. Wie Zigaretten, müssten sie mit Warnhinweisen versehen werden.

Warum aber können die E-Zigaretten dann weiterhin in Deutschland verkauft werden - ohne Warnhinweis und mit zweifelhafter Werbebotschaft? Die Verantwortung liegt in diesem Fall bei den zuständigen Länderbehörden. Doch laut Schoppa bestehe derzeit in den Ländern keine einheitliche Haltung zur E-Zigarette, wenngleich dies begrüßen, wäre. Wie schlecht sich die Länder, wenn es um Zigaretten geht, einigen können, hat das Nichtraucherschutzgesetz bereits bewiesen.

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