Wie das Finanzministerium in Bern mitteilte, informierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Schweizer Kollegen Hans-Rudolf Merz am Montag in einem Telefongespräch, dass den Behörden eines deutschen Bundeslands Daten von Kunden einer Schweizer Bank zum Kauf angeboten worden seien. Die Minister hätten in dem Gespräch festgestellt, dass die beiden Länder in dem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen hätten.
Merz habe Schäuble darauf hingewiesen, dass die Schweiz in dem Fall keine Amtshilfe leisten werde, weil der Kauf gestohlener Kontodaten in der Schweiz verboten sei. Die Verwendung von gestohlenen Bankdaten verletzte die Privatsphäre der betroffenen Kunden. Die Schweiz sei aber grundsätzlich bereit, die Zusammenarbeit mit Deutschland in Steuerfragen auf der Grundlage eines revidierten Doppelbesteuerungsabkommens zu vertiefen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin bezeichnete das Telefonat von Merz und Schäuble als "konstruktiv".
Ein Informant hatte den deutschen Behörden Zeitungsberichten zufolge eine CD mit Daten von 1300 bis 1500 Anlegern mit Schweizer Konto angeboten und im Gegenzug 2,5 Millionen Euro verlangt. Das Bundesfinanzministerium hält einen Kauf der Schweizer Kontodaten einem Sprecher zufolge für möglich. Die Entscheidung werde zügig nach Klärung der noch ausstehenden Fragen fallen.