Das Parlament wählt nach seiner Konstituierung zunächst einen Staatspräsidenten oder, wie schon nach den Januar-Wahlen, einen dreiköpfigen Präsidentschaftsrat - dieses Detail lässt die Verfassung noch offen. Der Präsident (oder Präsidentschaftsrat) designiert nach entsprechenden Beratungen einen Ministerpräsidenten, der im Parlament mehrheitsfähig ist. Dieses wählt dann den Regierungschef und die von ihm vorgeschlagenen Minister mit absoluter Mehrheit.
Mit der Wahl von Präsidentschaft und Regierung tritt auch die ständige Verfassung in Kraft, die die Iraker bei einem Referendum am 15. Oktober mit einer nahezu 80-prozentigen Mehrheit gebilligt haben. Diese Verfassung definiert den Irak als parlamentarische Demokratie, mit einem eher nur repräsentativen Präsidenten oder Präsidentschaftsrat an der Spitze.
Weit gehende Autonomierechte
Die Macht Regierung ist allerdings durch die Verfassung stark eingeschränkt. Diese räumt den Provinzen und Regionen weit gehende Autonomierechte ein. Der künftige Regierungschef des Irak muss daher auch zwischen den Ansprüchen der möglicherweise immer selbstbewusster auftretenden Provinzen und Regionen balancieren.