Italienisches Verfassungsgericht Richter heben Berlusconis Schutz teilweise auf

Mit "gerechtfertigter Abwesenheit" hatte Silvio Berlusconi sein Fehlen bei Prozessen gegen ihn begründet. Damit ist jetzt Schluss: Das italienische Verfassungsgericht hat den Schutz des Regierungschefs vor mehreren Korruptions- und Steuerverfahren teilweise für gesetzeswidrig erklärt.

Niederlage für Silvio Berlusconi: Das italienische Verfassungsgericht hat am Donnerstag das umstrittene Immunitätsgesetz, das den Regierungschef und seine Minister vor Strafverfolgung schützt, teilweise aufgehoben. Dem Urteil zufolge können Richter fortan von Fall zu Fall selbst entscheiden, ob Berlusconi vor Gericht erscheinen muss oder nicht - was zur Wiederaufnahme von zwei Verfahren führen könnte.

Die 15 Verfassungsrichter einigten sich auf einen Kompromiss, der den Anwendungsbereich des im April 2009 verabschiedeten Gesetzes deutlich einschränkt. Die Regelung erlaubte es bisher, dass Verfahren gegen Regierungsmitglieder für 18 Monate ausgesetzt werden können, wenn die Betroffenen wegen ihrer Amtspflichten nicht an einem Prozess teilnehmen können.

Diese "automatisch" in Kraft tretende Klausel sei "unrechtmäßig", heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Künftig befinden die Richter darüber, ob wegen der Regierungsgeschäfte eine "legitime Verhinderung" vorliegt. Das Verfassungsgericht nennt dabei mehrere Gründe, die eine Abwesenheit rechtfertigen könnten: Dies sind unter anderem die Teilnahme an internationalen Gipfeltreffen, Kabinettssitzungen und "für das Amt des Regierungschefs unerlässliche Treffen". Die letzte Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abwesenheit liegt aber in jedem Fall beim Richter.

Verfahren werden nun wieder aufgenommen

Zwei Verfahren gegen Berlusconi, die wegen des Immunitätsgesetzes auf Eis lagen, könnten nach dem Urteil des Verfassungsgerichts wieder aufgenommen werden. "Die Prozesse werden fortgeführt und bei jeder Verhandlung wird entschieden werden, ob das vom Ministerpräsidenten angegebene Hindernis rechtmäßig ist oder nicht", sagte Jura-Professor Giovanni Guzzetta von der Universität Tor Vergata in Rom. Die Zeitung "Corriere della Serra" kommentierte indes, dass die Verfahren durch das Immunitätsgesetz so weit zurückgeworfen worden seien, dass sie vor Ende der Verjährungsfrist kaum zum Abschluss gebracht werden könnten.

In einem Prozess geht es um den Vorwurf, Berlusconi habe seinem früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen der 90er Jahre 600.000 Dollar gezahlt. In dem anderen Verfahren wegen Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung wird Berlusconi zur Last gelegt, dass sein TV-Konzern Mediaset durch den überteuerten Handel mit Filmrechten schwarze Kassen im Ausland anlegte.

Berlusconi selbst hatte sich am Mittwoch vor der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts gelassen gezeigt. "Es lässt mich völlig kalt, ob diese Prozesse nun gestoppt werden oder nicht", hatte der 74-Jährige am Mittwoch am Rande der deutsch-italienischen Regierungskonsultationen in Berlin gesagt.

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ins/DPA/AFP