Der frühere irakische Machthaber Saddam Hussein hat sich zum Auftakt seines zweiten Prozesses vor einem irakischen Sondertribunal geweigert, dem Gericht Rede und Antwort zu stehen. Der 69-Jährige war nicht bereit, sich im Sinne der Anklage schuldig oder nicht schuldig zu bekennen, und machte auch keine Angaben zu seiner Person. Das Gericht wertete das Verhalten daraufhin als Plädoyer auf nicht schuldig.
Zehntausende Menschen mit Giftgas getötet
Saddam ist in dem Verfahren erstmals wegen Völkermordes angeklagt. Im Zentrum des Prozesses gegen ihn und sechs weitere Angeklagte aus der damaligen Armeeführung stehen systematische Giftgasangriffe auf nordirakische Kurden im Jahr 1988. Dabei waren zehntausende Menschen ums Leben gekommen.
Im Rahmen der Offensive soll die Armee Senf- und Nervengas gegen die Kurden eingesetzt und ihre Dörfer zerstört haben. Auch sollen massenweise Kurden festgenommen, gefoltert und ohne Verfahren hingerichtet worden sein. Während der Offensive wurden bestimmte Gebiete des Nordens "für Menschen und Tiere" gesperrt. Die Soldaten durften hier ohne jede Einschränkung das Feuer eröffnen. Auch waren der Anklage zufolge Hinrichtungen ohne Verfahren für alle Personen zwischen 15 und 70 Jahren erlaubt.
Die Anklage wird sich voraussichtlich vor allem auf die Aussage von Überlebenden und die Beweise stützen, die in Massengräbern gefunden wurden. Sollte Saddam für schuldig befunden werden, könnte das Gericht die Todesstrafe verhängen.
"Sie wissen meinen Namen"
Wie zu Beginn seines ersten Verfahrens wegen eines Massakers an Schiiten wies Saddam erneut die Zuständigkeit des Sondertribunals zurück und kritisierte es als Besatzungsgericht. Auf die Frage nach seinem Namen antwortete er dem Vorsitzenden Richter Abdullah ali al-Aloosch: "Sie wissen meinen Namen."
Todesstrafe droht
Es ist das zweite Verfahren des Sondertribunals gegen den Ex-Präsidenten. Im ersten Prozess wegen eines Massakers an Schiiten Anfang der 80er Jahre wird am 16. Oktober das Urteil erwartet. Bereits in diesem Verfahren droht ihm wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Hinrichtung.