Die niederländische Militärpolizei darf bei Grenzkontrollen kein "Racial Profiling" mehr betreiben. Ein Gericht in den Haag hat am Dienstag festgestellt, dass die Königliche Niederländische Marechaussee, die auch für den Grenzschutz verantwortlich ist, bei Grenzkontrollen diskriminierend vorgeht. Bei "Racial Profiling" werden Menschen allein wegen äußerlicher, ethnischer Merkmale wie ihrer Hautfarbe polizeilich häufiger kontrolliert.
Gericht: Polizeikontrollen in den Niederlanden sind diskriminierend
Einreisende in die Niederlande würden bei Grenzkontrollen unverhältnismäßig oft wegen ihrer Hautfarbe angehalten und kontrolliert, stellte das Gericht in Den Haag fest. Dies darf die Militärpolizei bei ihrer Arbeit nun nicht mehr tun. Denn anders als von der Polizei behauptet, sei die Hautfarbe allein als Kriterium nicht relevant genug, um etwas über die Staatsangehörigkeit von Personen auszusagen. Das Gericht bezeichnete diese Art der Diskriminierung als "besonders schwerwiegend". Betroffene würden dadurch stigmatisiert. "Diese Niederländer können sich nicht akzeptiert fühlen", hieß es in dem Urteil, wie die niederländische Tageszeitung "De Telegraaf" berichtet.
Mehrere Menschenrechtsgruppen wie "Amnesty International" hatten gemeinsam mit betroffenen Bürger:innen Klage gegen das Vorgehen der Polizei eingereicht. Mit seinem Urteil hat das Berufungsgericht in Den Haag eine frühere Entscheidung aus dem Jahr 2021 aufgehoben, bei der die Vorwürfe noch abgewiesen worden waren.
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Ein Anwalt der Klägerseite bezeichnete das Urteil als "historischen Durchbruch". Die niederländische Militärpolizei hatte mitgeteilt, dass noch geprüft werden müsse, wie sich die Entscheidung des Gerichts konkret auf ihre Arbeit auswirken werde.