Anwendungserlass des Finanzministeriums Grüne kritisieren Ungleichbehandlung der Homo-Ehe

Die gleichgeschlechtliche Ehe wird in Deutschland noch immer nicht voll akzeptiert. Die Opposition kritisiert, dass schwule und lesbische Lebenspartner steuerlich benachteiligt sind.

Die Bundesregierung verweigert nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" schwulen und lesbischen Lebenspartnern weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren.

Dies ergebe sich aus einem sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die Bundesländer verschickt worden und ab sofort gültig sei, schreibt das Blatt. Demnach dürfen sich homosexuelle Paare zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen. Sie sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten.

Auch gelten gleichgeschlechtliche Partner im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als "Angehörige", schreibt die Zeitung. Sie würden damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der Bruder einer Ehefrau.

"Zynisch und ungerecht"

Aus Sicht der Opposition ist das Vorgehen des Ministeriums kein Zufall, sondern pure Absicht: Statt die vom Bundesverfassungsgericht verordnete steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eins zu eins umzusetzen, wolle die Koalition die Reform nun offenbar auf dem Verwaltungswege hintertreiben, hieß es.

Die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus sagte der Zeitung, mit dem Anwendungserlass würden einzelne schizophrene Gesetzesvorschriften sogar noch verschärft.

So gälten Lebenspartner einerseits weiterhin als nicht verwandt. Andererseits könne der eine Partner künftig in Haftung genommen werden, wenn sich der andere steuerrechtlich etwas Gravierendes zuschulden kommen lasse. "Das ist zynisch und ungerecht", so Paus. Notwendig sei "eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, dass es keine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gibt".

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jat/DPA