Kanzler Gerhard Schröder und die Ost- Ministerpräsidenten verständigten sich am Montagabend in Berlin darauf, die bereits vereinbarten Lohnkostenzuschüsse für Neueinstellungen zu zahlen in Gebieten mit mehr als 15 Prozent Arbeitslosigkeit. Die Ost-Länder hatten der Hartz IV genannten Arbeitsmarktreform am Freitag im Bundesrat die Zustimmung verweigert, die Verabschiedung aber nicht verhindern können. Bundesregierung wie auch West-Ministerpräsidenten hatten das Verhalten kritisiert.
Ministerpräsidenten zufrieden
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte nach dem Treffen: "Das Gesetz gilt, auch wenn wir nicht zugestimmt haben." Hätten die Ost-Regierungschefs die Einzelheiten des Gesetzes gekannt, "dann wäre das Abstimmungsverhalten im Bundesrat völlig anders verlaufen".
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte im Fernsehsender n-tv, das Bewusstsein für die Probleme der neuen Länder sei geschärft worden. Im ZDF ergänzte er, der Einstieg in die neuen Regelungen werde für die Betroffenen nun erträglicher sein.
Brandenburgs Regierungschefs Mathias Platzeck (SPD) zeigte sich in der ARD zufrieden, dass das Gesetz nicht als beschlossener unveränderlicher Text, sondern "als nach vorne offener Prozess betrachtet" werde. Vor der Presse im Kanzleramt hob er nach dem treffen auch besonders hervor, dass Bund und Länder eine Überwachung der Gesetzeseinführung durch unabhängige Sachverständige vereinbarten.
Verpflichtungsermächtigung festgelegt
Nach Angaben von Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement sind 2005 bundesweit 6,35 Milliarden Euro Eingliederungshilfen und 3,1 Milliarden Euro für Personal- und Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen. Zusätzlich sei bereits in diesem Jahr eine Verpflichtungsermächtigung von 1,3 Milliarden Euro festgelegt worden. In die ostdeutschen Länder sollen 41 Prozent der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und 38 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen gehen. Vereinbart wurden laut Clement auch eine gezielte Überwachung des Reformprozesses und weitere Treffen auf höchster Ebene beim Auftreten unerwarteter schwerer Probleme. Darüber hinaus sollen sich Menschen, die mit den neuen Regelungen nicht klar kommen, an unabhängige Persönlichkeiten wenden können, die zu Ombudsleuten ernannt werden.