Die Bundesregierung will den Schutz von Prostituierten deutlich verbessern. Unter anderem sollten Freier von zur Prostitution gezwungenen Frauen künftig bestraft werden können, kündigte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in Berlin an. "Wer Zwangsprostituierte oder Opfer von Menschenhandel zur Prostitution ausnutzt, der muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", sagte sie nach einer Kabinettssitzung. Der Freier müsse einen Verdacht melden und dürfe nicht einfach die Augen verschließen.
Zudem kündigte die CDU-Politikerin an, ab dem Frühjahr dürfe niemand mehr die Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in den parlamentarischen Beratungen. Bisher liegt die Grenze bei 16 Jahren. Wer die Dienste jüngerer Prostituierter in Anspruch nimmt, kann nach gegenwärtiger Rechtslage mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden.
Genehmigungspflicht für Bordelle
Von der Leyen will sich darüber hinaus für engmaschigere Kontrollen in Bordellen stark machen. Die Mittel des Gaststätten-, Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts müssten ausgebaut werden. Während für jedes Bierzelt eine Erlaubnis benötigt werden, sei dies für ein Bordell nicht erforderlich. Eine Genehmigungspflicht für Bordelle könne hier Abhilfe schaffen. Die Betreiber müssten dann mit strengen Kontrollen rechnen und seien gezwungen, diese zu gewähren. Auch die Möglichkeiten zum Ausstieg aus der Prostitution sollten verbessert werden.
Das von der rot-grünen Vorgängerregierung verabschiedete Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten habe die soziale Lage der Frauen nicht verbessert, bilanzierte von der Leyen. Auch die Begleitkriminalität sei kaum zurückgedrängt geworden, die gesundheitlichen und hygienischen Bedingungen hätten sich ebenfalls kaum verbessert. Nur ein Prozent der geschätzten rund 400.000 Prostituierten in Deutschland besäßen einen Arbeitsvertrag. Daher seien Verbesserungen nötig. Im Auftrag der Regierung war zu den Auswirkungen des Gesetzes ein Bericht erstellt worden, der Thema im Kabinett war