Wie das "Hamburger Abendblatt" zuerst berichtet hat, steht vor dem Becken des Schwimmbads der Hinweis "Baden nur in mitteleuropäisch üblicher Badekleidung erlaubt“. Weiter wird mit Verweis auf einen Mitarbeiter des Bads berichtet, dass jedoch die Burkini genannten Ganzkörperbadeanzüge für Muslimas von dem Verbot ausgeschlossen seien.
Der Hinweis auf dem Schild beschränke sich lediglich auf Burkas und sei aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene angebracht worden - und das bereits schon vor zwei Jahren.
Unterschied zwischen Burkini und Burka
Das "Hamburger Abendblatt" wurde auf den Fall aufmerksam, nachdem sich ein Badegast kürzlich über die vermeintliche Ausgrenzung von muslimischen Frauen in dem Bad beschwert hatte. Ihm gegenüber hätte man seitens des Schwimmbads die Unterscheidung zwischen Burkini und Burka auch auf Nachfrage nicht gemacht. "Wir haben über Ganzkörperbadeanzüge gesprochen", wird der Mann zitiert. Zudem seien Burkinis keine mitteleuropäische Badekleidung, das Schild also irreführend.
Nachfragen bei anderen Hamburger Freibädern hätten ergeben, dass Burkinis dort - wenn auch teils mit Einschränkungen - grundsätzlich erlaubt seien.
