Der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber (72) hat vor dem obersten Gericht Kanadas eine Niederlage hinnehmen müssen - Schreibers Berufung gegen einen Auslieferungsbeschluss wurde abgelehnt. Das bestätigte in Augsburg der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Zechmann. "Damit ist für uns die Abschiebung juristisch abgeschlossen", sagte Zechmann der Deutschen Nachrichtenagentur. Schreiber gilt als Schlüsselfigur in der CDU Spendenaffäre, die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit zehn Jahren gegen ihn.
Schreibers Frau Barbara hat indes keine Sorge, dass ihr Mann ausgeliefert werden könnte. Sie sagte zu stern.de, die Inhaftierung gehöre zum normalen Procedere des Verfahrens, ihr Mann müsse sich abends melden und der Staatsanwalt entscheide dann, ob er im Gefängnis oder außerhalb übernachten könne. Sie rechne damit, dass ihr Mann spätestens am Montag wieder auf freiem Fuß sei.
Minister muss entscheiden
Schreibers Anwalt Edward Greenspan sagte: "Natürlich sind wir sehr enttäuscht über die Weigerung des Obersten Gerichts, die Berufung anzunehmen." Durch diese Entscheidung ist der Rechtsweg in Kanada für Schreiber nun ausgeschöpft.
Allerdings steht noch eine Entscheidung in einem zweiten Gerichtsverfahren aus. Schreibers Anwälte hatten den kanadischen Justizminister Vic Toews gebeten, die Schreibers Fall zu überprüfen. Toews entschied sich für eine Auslieferung, gegen diese Entscheidung legten die Anwälte jedoch sofort Beschwerde bei einem Gericht in Ontario ein. In diesem Verfahren wird die Anhörung vermutlich erst in mehreren Monaten stattfinden. Scheitert Schreiber auch hier, wird er nach Greenspans Einschätzung wohl tatsächlich ausgeliefert.
Ermittlungen seit zehn Jahren
Deutsche Strafverfolger werfen Schreiber unter anderem Steuerhinterziehung und Untreue im Zusammenhang mit einem umstrittenen Panzergeschäft mit Saudi-Arabien 1991 vor. Der frühere Verteidigungsstaatssekretär Holger Pfahls wurde bereits wegen Schmiergeldzahlungen des Lobbyisten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Auch im Steuerhinterziehungsprozess gegen Max Strauß kommt dem Geschäftsmann eine zentrale Rolle zu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg bemüht sich seit 1999 um Schreibers Auslieferung aus Kanada, wohin er sich abgesetzt hatte.