Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat, sieht die Verlängerung der im März geschaffenen Entschädigungsregelung für Eltern vor. Bislang waren laut Bevölkerungsschutzgesetz dann Entschädigungen möglich, wenn Kitas oder Schulen geschlossen hatten und es für die Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit gab. Der neue Entwurf sieht vor, dass der Anspruch ebenfalls besteht, wenn einzelne Kinder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werden. Die betreuenden Eltern können dann 67 Prozent Ihres Gehalts als Entschädigung vom Staat bekommen. Bis März 2021 soll dieser Anspruch gelten.
Weiterhin sollen Personen, die ohne Notwendigkeit in ein Corona-Risikogebiet reisen und nach der Rückkehr in Quarantäne müssen, künftig keinen Verdienstausfall mehr dafür bekommen. Damit steht jedem, der wegen einer angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit kann, eine Entschädigung zu. Nach Aufenthalt in Risikogebieten kann eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden, um besser nachvollziehen zu können, ob die Quarantäne eingehalten wird.
Coronavirus: Spahn bekommt keine Sonderrechte während der Pandemie
Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen und Testungen sollen dem Entwurf zufolge nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Um mehr Tests machen zu können, sollen künftig bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore in Anspruch genommen werden können.

"Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Blick auf das dynamische Ausbruchsgeschehen. "Wir bereiten mögliche Covid-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten." Oberstes Ziel bleibe es, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Das ursprüngliche Vorhaben, mit dem neuen Gesetz Spahn dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde nach Angaben aus der SPD mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallen gelassen.