Weil sie ihr Kind langsam haben verhungern lassen und anschließend in einer Kühltruhe versteckten, sind die Eltern des kleinen Dennis zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Richter am Landgericht Cottbus sprachen die 44-jährige Mutter und den 38-jährigen Vater des Mordes und der Misshandlung eines Schutzbefohlenen schuldig. Der Junge soll Ende 2001 an den Folgen chronischer Unterernährung gestorben sein.
Polizisten hatten die zum Teil stark verweste Leiche des Kindes im Juni 2004 in der defekten Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen grausamen Mordes aus niedrigen Beweggründen lebenslange Freiheitsstrafen beantragt. Dagegen hatte der Verteidiger der elffachen Mutter ein mildes Urteil wegen minderschwerer Körperverletzung mit Todesfolge verlangt, weil sie nicht mit Vorsatz gehandelt habe. Der Anwalt des 38-jährigen Vaters erklärte, dieser habe nichts vom Tod des Sohnes gewusst.
Dennis hätte gerettet werden können
Das Verschwinden des schulpflichtigen, sechsjährigen Kindes war jahrelang auch von den zuständigen Behörden wie Jugend- und Schulamt nicht bemerkt worden. Den Ermittlungen zufolge sollen die arbeitslosen Eltern ihren Sohn über Jahre hinweg derart schlecht ernährt und ohne jede ärztliche Betreuung gelassen haben, dass er völlig entkräftet starb. In der Wohnung, wo das Ehepaar mit sieben weiteren Kindern lebte, fand man die in Laken und Müllsack verpackte Leiche des Jungen in der Kühltruhe. Inzwischen befinden sich die minderjährigen Kinder der Angeklagten bei Pflegeeltern.
Medizinische Gutachter waren in dem viermonatigen Prozess zu dem Ergebnis gekommen, dass der abgemagerte Junge bis kurz vor seinem Tod mit ärztlicher Hilfe noch hätte gerettet werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dieser Einschätzung ihre Anklage von Totschlag auf Mord verschärft. Dennis sei grausam gequält, vernachlässigt und ans Bett gefesselt seinem Schicksal überlassen worden. Dagegen argumentierten die Verteidiger, die Eltern hätten den lebensbedrohlichen Zustand ihres Kindes nicht erkannt. In dem Ende Oktober eröffneten Prozess ging es auch um die Mitverantwortung der Behörden. Unter anderem hatte das Schulamt nie nach dem Jungen gefragt, obwohl er schon vor seinem Tod hätte eingeschult werden müssen.