Projekt der Ampel Bundesrat gibt grünes Licht: Heizungsgesetz tritt 2024 in Kraft

Biogas: Wann erfüllen Gasheizungen die GEG-Bedienungen?
Benjamin Weigl, Energieexperte von Finanztip, beantwortet Zuschauerfragen über den Weiterbetrieb von Gasheizungen mit Biogas nach den neuen GEG-Bedinnungen. 
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Videoquelle: n-tv.de
Das Heizungsgesetz war eine Zerreißprobe für die Ampel-Koalition. Nun gibt es grünes Licht für die Neuregelung. Vom Bundestag gebilligt kann sie Anfang 2024 in Kraft treten.

Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Regeln für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 nichts mehr im Weg.

Das GEG legt den künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.

Heizungsgesetz soll mehr Klimaschutz in Gebäuden fördern

Ab Januar gelten die Regeln aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.

Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) warf der Bundesregierung deshalb vor, sie habe "schlicht die Schrittfolge verstolpert". "Wir haben heute hier soeben erst das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im ersten Durchgang beraten", sagte er im Bundesrat. Das gesamte Verfahren zum GEG sei "ein trauriger Tiefpunkt" in der deutschen Gesetzgebung.

Das GEG war nach monatelangem Streit innerhalb der Ampel-Koalition vom Bundeskabinett verabschiedet worden, wurde dann im parlamentarischen Verfahren aber erneut weitgehend abgeändert. Der Versuch, trotz allem den Zeitplan einzuhalten, scheiterte dann am Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag der Opposition mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen forderte.

Wirtschaft begrüßt Entscheidung des Bundesrates

Der Bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) kritisierte das GEG inhaltlich scharf: "Es ist sozial ungerecht, es ist nicht praxistauglich und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern." Er forderte, dem Gesetz mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses "vorerst die Rote Karte zu zeigen", scheiterte mit diesem Aufruf jedoch.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Aus der Wirtschaft kam Zuspruch zur Entscheidung des Bundesrates. Die Länderkammer gebe Unternehmen "die dringend benötigte Planungssicherheit", erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung. "Nach monatelangen intensiven politischen und medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten."

DPA
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