HINTERGRUND Der lange Weg ins Grundgesetz

Seit mehreren Jahren gibt es schon eine breite Front über Parteigrenzen hinweg, die dem Tierschutz Verfassungsrang einräumen will. Regelmäßig scheiterten die parteiübergreifenden Initiativen im Bundestag aber an der notwendigen Zweidrittelmehrheit, weil Stimmen aus dem Unionslager fehlten. Am 17. April stimmten nun die Abgeordneten aller Fraktionen fast geschlossen für die Grundgesetzänderung.

Union als Hemmschuh

In den Jahren 1994 und 1997/1998 kamen entsprechende Vorstöße im Bundestag nicht durch. Nach dem Regierungswechsel 1998 vereinbarten SPD und Grüne im Koalitionsvertrag eine neue Initiative. Im April 2000 scheitert sie - wieder an der Union. Eine Grundgesetzänderung würde dem Tierschutz keine konkrete Verbesserung bringen, argumentierten Vertreter von CDU und CSU. Damals stimmten in seltener Eintracht SPD, Grüne, FDP und PDS für die Verankerung im Grundgesetz. Abgeordnete von CDU und CSU hatten zu erkennen gegeben, dass sie die Verfassungsänderung eigentlich befürworteten. Sie folgten dann aber dem Aufruf von Unionsfraktionschef Friedrich Merz zur geschlossenen Abstimmung.

Davor hatten sich SPD und Grüne auf die Union zubewegt. Ursprünglich war in ihrem Entwurf vorgesehen, die Verfassung durch einen Artikel 20b zu ergänzen: »Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden und in ihren Lebensraum geschützt.« FDP und PDS hatten ähnliche Entwürfe vorgelegt. Zur Abstimmung kamen dann - wie auch nun wieder - nur noch drei Worte. Demnach wird der Artikel 20a des Grundgesetzes erweitert. Dann schützt der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen »und die Tiere«. In elf Landesverfassungen ist der Tierschutz bereits verankert.