Die Bundesversammlung tritt alle fünf Jahre ausschließlich zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Sie besteht derzeit aus 1206 Mitgliedern - 603 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Wahlmännern und -frauen. Diese werden von den 16 Landtagen der Bundesländer je nach Fraktionsstärke entsandt.
Die Versammlung kommt traditionell am Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes, dem 23. Mai, zusammen. Die nächste Präsidentenwahl ist 2004. Durch die Wahlerfolge in Hessen und Niedersachsen haben Union und FDP die absolute Mehrheit in dem Gremium zurückerobert. Änderungen können sich noch durch die Wahl in Bayern ergeben.
Die Bundesversammlung, die vom Bundestagspräsidenten einberufen und geleitet wird, trat zuletzt 1999 mit 1338 Mitgliedern zusammen. Sie wählte Johannes Rau zum achten Bundespräsidenten. Für die Wahl des Staatsoberhauptes ist die absolute Mehrheit erforderlich. Bleiben zwei Wahlgänge ergebnislos, genügt im dritten die einfache Mehrheit.
Auch Bürger ohne politisches Mandat können von den Parteien zu Delegierten ernannt werden. In den vergangenen Jahren waren darunter auch immer wieder einige Prominente.