Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das in Streitfällen zwischen Bundestag und Bundesrat Brücken bauen soll. Er hat 32 Mitglieder: Jeweils 16 aus beiden Parlamentskammern. Sie werden entsprechend den Fraktionsstärken benannt. Derzeit gibt es in diesem Kreis ein parteipolitisches Patt: 15 Sozialdemokraten und eine Grüne sitzen 14 Unionskollegen und 2 Freidemokraten gegenüber.
WANN WIRD DER VERMITTLUNGSAUSSCHUSS ANGERUFEN?
Wenn im Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden und zustimmungspflichtig sind - das heißt, wenn Länderinteressen betroffen sind. Der Ausschuss versucht dann, das betreffende Gesetz so umzuarbeiten, dass Bundestag und Bundesrat (derzeit von der CDU/CSU dominiert) der geänderten Fassung zustimmen können.
SIND DIE SITZUNGEN ÖFFENTLICH?
Nein, sie sind streng vertraulich. Kritiker werfen dem Ausschuss deshalb mangelnde Transparenz vor. Der Vorsitz wechselt vierteljährlich zwischen einem Vertreter des Bundestages und des Bundesrates.
WIE GEHT ES WEITER, WENN DER AUSSCHUSS EINEN KONSENS FINDET?
Der geänderte Gesetzentwurf geht dann in den Bundestag, danach wird im Bundesrat abgestimmt. Gibt es im Vermittlungsausschuss keine Einigung und wird der Entwurf im Bundesrat schließlich wieder abgelehnt, ist er gescheitert.