Der Mann, der am Wochenende in der Aufmachung von Adolf Hitler das Motorradteffen im sächsischen Augustenburg besucht hat, muss keine weiteren Ermittlungen oder juristischen Konsequenzen fürchten.
"Die Hitler-Imitation ist strafrechtrechtlich nicht relevant", sagte ein Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Chemnitz auf stern-Anfrage. Weder die Imititation der Sprache, noch der Gestik oder des Erscheinungsbildes des früheren deutschen Diktators stellten demnach einen Straftat im Sinne des Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).
Polizist filmte Hitler-Imitator
Auch der Tatbestand der Volksverhetzung, den die Polizei Chemnitz erwogen hatte, ist laut Staatsanwaltschaft im konkreten Fall nicht gegeben. "Dafür müsste man sich gegen nationale oder ethnische Gruppen wenden."
Der Hitler-Imitator war am Samstag mit Seitenscheitel und Zweifingerbart im Beiwagen eines historischen Motorrads auf dem Treffen auf Schloss Augustenburg vorgefahren. Der Fahrer des Vehikels parkte neben einem Streifenwagen der Polizei ein, aus dem ein Beamter die Szene augenscheinlich amüsiert mit seinem Handy aufnahm.

Der Polizist schritt nicht ein und stellte den Mann nicht zur Rede, auch eine Feststellung der Personalien erfolgte nicht. (Der stern berichtete.) Die Polizeidirektion Chemnitz erklärte anschließend: "Wir hätten deshalb vom Kollegen erwartet, dass er dies ohne Wenn und Aber unterbunden hätte", so ein Sprecher. Der Auftritt des Mannes sei durchaus als Störung der Sicherheit und Ordnung zu bewerten gewesen.
Möglich wären zum Beispiel eine Ausweiskontrolle oder aber auch eine Überprüfung hinsichtlich der Verkehrssicherheit des Motorrads gewesen.
Mit dem betreffenden Beamten sei anschließend ein "konstruktives Gespräch" geführt worden, in dem dieser sein Fehlverhalten eingesehen habe, sagte ein Sprecher der Polizeidirektion am Dienstag der Nachrichtenagentur DPA.

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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verurteilte den Vorfall auf dem Biker-Treffen. Den Auftritt als Massenmörder nannte er "mehr als geschmacklos". "So ein Verhalten ist nicht akzeptabel."
Quellen: Strafgesetzbuch, Nachrichtenagentur DPA