Kommunalwahlen Fünf-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig

Die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Hürde verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien, begründeten die Richter ihr Urteil.

Die Fünf-Prozent-Klausel bei schleswig- holsteinischen Kommunalwahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Gericht gab einer Organklage der Grünen und der Linken statt, die durch die Sperrklausel die Chancengleichheit zu Lasten kleiner Parteien verletzt sahen.

Kommunaltage verkraften auch Splitterparteien

Nach den Worten der Karlsruher Richter führt die Bestimmung, nach der für den Einzug ins Kommunalparlament mindestens fünf Prozent der Stimmen erforderlich sind, zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei die Sperre für Splitterparteien für die Funktionsfähigkeit der Parlamente nicht erforderlich.

Andere Länder kommen auch ohne aus

Mit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1995 seien für die Wahl des Rathaus-Chefs keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem belegten die Erfahrungen in anderen Bundesländern, dass die Kommunen auch ohne Fünf-Prozent-Klausel funktionsfähig seien. Die Sperre gilt außer in Schleswig- Holstein nur noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. In Rheinland-Pfalz gilt seit 1989 eine "Wahlzahl" von 3,03 Prozent.

Zufriedenheit beim Südschleswigschen Wählerverband

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) sieht durch das Karlsruher Urteil die demokratische Vielfalt gestärkt. "Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen besteht darin, dass die CDU und die SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunen fernhalten", sagte der SSW-Vorsitzende Flemming Meyer. Daher sei es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht habe für eine Modernisierung der kommunalen Demokratie. Der SSW erwartet nun eine zügige Umsetzung des Urteils vor der Kommunalwahl am 25. Mai.

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