Niedersachsen-Wahl 334 Stimmen entschieden die Wahl

Wie knapp der Wahlausgang in Niedersachsen war, zeigt sich einen Tag nach der Abstimmung: 334 Erststimmen im Landkreis Hildesheim gaben den Ausschlag.

Ihren hauchdünnen Vorsprung von nur einem Mandat im niedersächsischen Landtag haben SPD und Grüne nur wenigen Wählerstimmen zu verdanken. Im Landkreis Hildesheim bekam SPD-Kandidat Bernd Lynak gerade einmal 334 Erststimmen mehr als CDU-Konkurrent Frank Thomas Wodsack.

Hätte die CDU diesen Wahlkreis gewonnen, hätte das dem schwarz-gelben Lager auch bei vollem Ausgleich der Überhangmandate eine Mehrheit gesichert, sagte Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen. "Man kann sagen, dass 334 Wähler die Wahl entschieden haben."

CDU änderte das Wahlverfahren

Die schwarz-gelbe Koalition in Niedersachsen verpasste auch wegen der Tücken des neuen Wahlrechts eine eigene Mehrheit. Bei der Entscheidung am Sonntag eroberte die CDU zwar ein Überhangmandat. Das fällige Ausgleichsmandat fiel nach der gültigen Verteilungsmethode an die SPD. Dadurch wurde der knappe rot-grüne Vorsprung am Ende sichergestellt.

Die CDU dürfte jetzt bereuen, dass sie vor einigen Jahren im Alleingang das alte Verfahren änderte und durch eine Neuregelung ersetzte. Mit der alten Verteilung wäre nach Berechnungen von Wahlrechtsexperten der Ausgleichssitz an die FDP gegangen, Schwarz-Gelb hätte eine Mehrheit gehabt.

Als eines der wenigen Bundesländer wird in Niedersachsen noch die Sitzverteilung nach dem D'Hondtschen Höchstzahlverfahren eingesetzt. Diese Methode begünstigt tendenziell die größeren Parteien. Zwischendurch setzte sich die FDP in Hannover gegen ihren Koalitionspartner CDU mit der Forderung nach Einführung des Bruchzahlverfahrens nach Hare/Niemeyer durch, das anders als d'Hondt kleine Parteien nicht benachteiligt. Bei nächster Gelegenheit wurde von der CDU dann aber wieder das Verfahren nach d'Hondt durchgesetzt, weil sie sich davon Vorteile versprach. Diese Methode wird dort bis heute angewandt.

Anderes Verfahren, anderer Sieger

Inzwischen gehen aber immer mehr Bundesländer zu einer anderen Verteilungsmethode über, die neuerdings auch bei Bundestagswahlen zum Zuge kommt: das nach dem französischen Mathematiker Jean-André Sainte-Laguë benannte Divisorverfahren mit Standardrundung. Der Vorteil dieses relativ neuen Verfahrens liegt darin, dass einige Paradoxien, die bei der Methode Hare/Niemeyer auftreten können, ausgeschlossen werden. Nach Berechnungen der Wahlexperten hätte es auch eine schwarz-gelbe Mehrheit in Hannover gegeben, wenn nach dem Sainte-Laguë-Verfahren die Sitze verteilt worden wären.

DPA
tkr/DPA