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In dem Gesetzesentwurf, der stern.de vorliegt, heißt es dazu: "Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft." Es werden allerdings keine Aussagen darüber gemacht, was mit den Daten geschehen soll, die innerhalb dieser Dreitagesfrist ohne richterliches Wissen gesammelt wurden.
Weiterhin sollen laut dem Gesetzesentwurf die Überwachungsmaßnahmen auch dann durchgeführt werden, "wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden". Im Klartext: Auch unverdächtige Bürger geraten ins Fadenkreuz der geheimen Ermittler - etwa, wenn sie einen Computer oder ein Netzwerk benutzen, zu dem auch verdächtige Personen Zugang haben.