Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den 61- jähriger Mann aus dem Münsterland wegen Verunglimpfung des Korans zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Der Angeklagte hatte im Sommer 2005 einzelne Blätter Klopapier mit dem Satz "Koran, der heilige Koran" bestempelt und dann an mehrere Fernsehsender sowie an 22 Moscheen und islamische Kulturvereine versandt. Das Strafmaß sei auch im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Diskussion um die Mohammed-Karikaturen zu betrachten, sagte Richter Carsten Krumm. "Die Bedeutung hat sich erheblich gesteigert durch die weltpolitische Lage."
"Erhebliche Verblendung"
In einem beigelegten Schreiben beschimpfte er den Koran als "Kochbuch für Terroristen" und äußerte, die Heilige Schrift des Islam rufe zu Gewalttaten auf. Zudem bot der Mann, der nach eigenen Angaben 15 Jahre im Nahen Osten gelebt hat, entsprechende Klopapierrollen für vier Euro das Stück zum Verkauf an. Er erklärte, mit dem Erlös eine "Gedenkstätte für alle Opfer des islamischen Terrors" errichten zu wollen. Dieses Angebot hatte er auch in Internetforen veröffentlicht. Der Angeklagte betonte aber, er habe die Klopapierrollen nicht wirklich verkaufen wollen.
Die Strafe wegen Beschimpfung von Bekenntnissen und der Störung des öffentlichen Friedens wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der wegen falscher Verdächtigung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und Brandstiftung vorbestrafte Mann 300 Sozialstunden leisten. Die Bewährungszeit für seine Reststrafe sollte am Donnerstag enden. Richter Krumm sprach von einer "erheblichen Verblendung" bei dem 61-Jährigen.
Angeklagter erhält Personenschutz
Die islamische Republik Iran hatte sich im Vorfeld des Prozesses in einer offiziellen Note an das Auswärtige Amt in Berlin gewandt und scharf gegen die Verunglimpfung des Koran protestiert. Auch der Oberstaatsanwalt betonte, mit der Strafzumessung sei ein "deutliches Zeichen nach außen gesetzt worden." Das Urteil ist rechtskräftig.
Als Grund für seine Aktion gab der 61-Jährige an, er habe auf die Terrorattentate von Islamisten in London 2005 sowie den Mord an dem niederländischen Filmemacher Theo van Gogh im November 2004 reagiert. Dieser sei weitläufig mit ihm verwandt. Er wollte ein Mahnmal für Opfer des islamistischen Terrors finanzieren, sagte er vor Gericht.
Der 61-Jährige wird wegen der Provokation seit Wochen massiv bedroht und fürchtet um sein Leben. Nach eigenen Erzählungen hatte er auch eine Patronenhülse in seinem Briefkasten gefunden. Die Polizei Coesfeld gewährt ihm Personenschutz. "Ich habe seit Wochen kaum noch geschlafen", sagte der Angeklagte. Nach eigener Darstellung hat er rund 15 Jahre in islamischen Ländern wie Irak, Saudi-Arabien und Kuwait gelebt und dort eine starke Antipathie zum Islam aufgebaut.