Die Bundesregierung will die deutschen Kreditinstitute auch auf Durststrecken zur Zahlung der Bankenabgabe verpflichten. In einem Verordnungsentwurf sind sowohl ein Mindestbeitrag als auch eine Nachzahlungspflicht vorgesehen. Das Kabinett will die Verordnung am Vormittag verabschieden. Ihr müssen der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Mit der Abgabe sollen die Geldhäuser einen Beitrag zum neuen Restrukturierungsfonds leisten, der künftige Banken-Schieflagen abpuffern soll.
Von der Abgabe erhofft sich die Regierung in normalen Ertragsjahren der Geldinstitute ein Aufkommen von rund einer Milliarde Euro. Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der Größe, der Vernetztheit und dem Risiko einer Bank für das gesamte Finanzsystem. Beitragsrelevant sind die Passiva in der Bila11nz minus Eigenkapital und Kundeneinlagen. Zudem wird das Nominalvolumen der außerbilanziellen Derivate belastet.
Die einmal pro Jahr fällige Abgabe darf eine Grenze von 15 Prozent des Jahresergebnisses einer Bank nicht überschreiten. Liegt der eigentlich fällige Betrag darüber, muss die Differenz in den Folgejahren nachgezahlt werden. Ist kein Überschuss vorhanden, wird ein Mindestbeitrag von fünf Prozent des eigentlich fälligen Jahresbeitrages erhoben. Dem Verordnungsentwurf zufolge wird auch in diesem Fall der Jahresbeitrag nacherhoben. In beiden Fällen müsste ein Institut für Nachzahlungen Rückstellungen in der Bilanz bilden.
In der Finanzbranche wird kritisiert, dass durch die Nacherhebung die Zumutbarkeitsgrenze von 15 Prozent ausgehöhlt werde. Außerdem würden Kreditinstitute ausgerechnet in schwierigen Lagen geschwächt, in denen jedes positive Jahresergebnis der institutseigenen Stärkung dienen sollte. Die Abgabe müssen nicht nur Privatbanken bezahlen, sondern alle Geldinstitute, also auch Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Bausparkassen. Der Fonds soll zunächst auf 70 Milliarden Euro angefüllt werden, danach soll über die Beitragshöhe neu entschieden werden.