Der Bundesrat hat es bereits beschlossen, am kommenden Mittwoch wird es die Bundesregierung besiegeln: Ab 2014 steigen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Unternehmen deutlich an. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium stern.de.
Der Anstieg ist jedoch keine aktuelle politische Entscheidung. Die Höhe der Sozialabgabe ist im Gesetz verankert.
Warum steigen die Beiträge?
Die Beiträge orientieren sich an den Gehältern. Die Deutschen haben in diesem Jahr mehr verdient, weil Tarife einiger Branchen wie etwa der Bau- und der Stahlindustrie erhöht wurden und die Wirtschaft brummt. Die deutsche Rentenversicherung rechnet mit einer Lohnsteigerung um rund fünf Prozent. Das heißt: Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von knapp 32.500 Euro in 2012 steigt auf auf etwas mehr als 34.000 Euro in diesem Jahr.
Wer muss mehr zahlen?
Betroffen sind Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto pro Monat verdienen. Sie müssen ab 2014 mehr zahlen.
Was wird teurer?
Eigentlich wachsen die Abgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung proportional zum Gehalt. Doch irgendwann ist Schluss, ab der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zahlen alle einen einheitlichen Spitzensatz. Diese Grenze wird 2014 um 150 Euro auf 5950 Euro in Westdeutschland erhöht. Im Osten steigt sie um 100 Euro auf 5000 Euro. Durch diese Heraufsetzung der Grenze erhöht sich der Beitrag automatisch.
So funktioniert auch die Beitragserhöhung zur Kranken- und Pflegeversicherung. In Ost und West steigt hier die Beitragsbemessungsgrenze um 112,50 Euro auf 4050 Euro.
Was zahle ich, und was mein Arbeitgeber?
Daran ändert sich nichts. Die Rentenversicherung beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent und die Arbeitslosenversicherung 3 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber.
An Kranken- und Pflegeversicherung gehen 15,5 Prozent. Davon übernehmen Angestellte 8,2 Prozent, also etwas mehr als die Hälfte. Der Rest kommt vom Arbeitgeber.
Gibt es konkrete Beispiele?
Die Sozialabgabe berechnet sich nicht nur anhand des Einkommens, auch Kinder und Familienstand spielen hinein. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" zahlt ein kinderloser Single bei einem monatlichen Bruttogehalt von 5500 Euro rund 73 Euro zusätzlich. Lebt der Single im Osten, muss er 175 Euro mehr zahlen, da er dort die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Verdient der Single im Osten 6000 Euro brutto, dann erhöht sich die Sozialabgabe nicht weiter. Im Westen steigt sie jedoch und der Betroffene muss mit einer zusätzlichen Belastung von 228 Euro monatlich rechnen.
Die maximal mögliche Mehrbelastung ergibt sich für kinderlose Paare, die im Westen bis zu 251 Euro und im Osten bis zu 196 Euro drauflegen müssen.