Die Unionsfraktion ist in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen die Haushaltspolitik der Bundesregierung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU gegen die Umschichtung der Kreditermächtigungen in den Energie- und Klimafonds ablehne. Damit dürfen die Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bekämpfung der Pandemiefolgen vorgesehen waren, vorläufig weiter für den Klimaschutz verwendet werden. Allerdings will das Gericht den Vorgang noch grundsätzlich prüfen. (Az. 2 BvF 1/22)