Berliner Verwaltungsgericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag wegen Verfehlung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags abgewiesen. Der Kläger habe nicht dargelegt, dass das gesamte Programmangebot über einen erheblichen Zeitraum offenkundige und regelhaft auftretende Mängel hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt aufweise, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Punktuell auftretende Defizite oder Unausgewogenheiten reichten nicht aus.