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VW-Affäre 39.200 Euro fürs Fremdgehen

Der ehemalige Betriebsrat und SPD-Abgeordnete Uhl ist für seine Verfehlungen im Rahmen der VW-Affäre zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Uhl hatte, nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, Richter und Medien schamlos belogen - zum eigenen Vorteil.
Von Johannes Röhrig

39.200 Euro muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl für seine Verfehlungen bezahlen. Zu dieser Geldstrafe verurteilte ihn heute das Amtsgericht Wolfsburg im zweiten Prozess der VW-Affäre um Lustreisen und Prostituierte auf Firmenkosten. Fürs Fremdgehen - Uhl betonte, er habe seine Verstrickung in die Sex-Affäre aus Angst geleugnet, "dass ich meine Frau verliere" - ist das viel Geld. Für einen Politiker, der mit hartnäckigem Lügen die Medien mundtot machte und seine Pründe sicherte, erscheint das Urteil milde. Uhl, der einst im VW-Betriebsrat eine große Nummer war, kam zu früh. So verschanzte er sich zunächst in einem Gebäude neben dem Amtsgericht, bevor er um 9.20 Uhr von fünf Beamten hinübergebracht wurde in den Großen Sitzungssaal. Die Polizei sollte ihn vor dem Gedränge der Medienvertreter und einiger Zuschauer schützen.

Keine Reise ohne Begleitprogramm

Uhl wurde Beihilfe zur Untreue und die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen vorgeworfen, darunter zwei gegenüber dem stern. Nachdem die Anklage verlesen war, redete Uhl selbst. Er las das Geständnis ab, sprach deutlich. Zu seinen Vergnügungen: Ja, "es trifft zu, dass sich in meiner Zeit als Betriebsrat bei VW Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen habe, deren Zahlung von Gebauer zu Lasten von Volkswagen übernommen wurden." Der ehemalige Hartz-Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer, eine der Schlüsselfiguren in dem Skandal, hatte schon im September 2005 in einem Interview mit dem stern angegenen, Uhl habe zu einem intimen Kreis von Eingeweihten gehört, dem er auf Reisen regelmäßig Damen aus dem Milieu zugeführt habe. Das bestätigte Uhl nun. Ebenso gab er zu, dass er hartnäckig gelogen hatte: "Ich wusste, als ich die Versicherungen abgab, dass sie falsch waren." Mit seinem Geständnis wolle er nun einen Schlusstrich unter diese Affäre ziehen. Am Ende der Verhandlung entschuldigte sich Uhl. Wäre es in diesem Fall um die Fehltritte eines einfacher VW-Angestellten gegangen, man könnte die Angelegenheit mit dem Urteil als erledigt betrachten. Der finanzielle Schaden war nicht sehr hoch. Die Taten liegen Jahre zurück. Irgendwie lassen die immer neuen Enthüllungen im VW-Skandal mittlerweile sogar Richter abstumpfen. Und so zeigte Amtsrichter Heiner Dickhuth am Ende leises Verständnis für die Zwänge der Männerwelt bei VW, in der lange Zeit offenbar keine Reise ohne entsprechendes Begleitprogramm vorstellbar war.

Schamlos Diäten gesichert

Doch bei Uhl liegt die Sache anders. Er war, als die alten Sünden aufflogen, mittlerweile Bundestagsabgeordeter: Mit seinem Lügen hat er sich schamlos Amt und Diäten gesichert. Daneben ging es ihm wohl auch noch um Ansehen und Honorare von VW, wie heute bekannt wurde: Uhl gab an, dass er nebenbei "in Teilzeit" für VW beratend in Personalfragen tätig sei - versorgt mit einem monatlichen Salär von 1740 Euro netto im Monat sowie einer Bonuszahlung von 22600 Euro im Jahr 2006. Darauf mochte Uhl wohl nicht verzichten. Er hat zudem die Gerichte missbraucht und den Medien einen Maulkorb verpasst. In Presse-Streitigkeiten steht nicht selten Aussage gegen Behauptung. Richter müssen sich auf die Wahrhaftigkeit einer eidesstattlichen Versicherung verlassen. Ist diese falsch, ist auch das Urteil falsch. So war es im Fall von stern, "Focus", "Bild" und "Spiegel", die alle über Uhls Verfehlungen berichtet hatten und dies später nicht mehr durften. In sofern griff Uhl mit seinen Lügen auch in die Pressefreiheit ein, sagte heute die Staatsanwältin.

Urteil zu gnädig

39.200 Euro Strafe - weniger prominente Straftäter kommen in vergleichbaren Fällen mit einer geringeren Strafe davon. Im Fall von Uhl erschien sie vielen im Publikum als zu gnädig. In seinem Fall ist Mitleid fehl am Platz.

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