Wahlarena

Artikel zu: Wahlarena

Sahra Wagenknecht

BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von ARD-"Wahlarena" ausgeschlossen

Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es. (Az. 2 BvR 230/25)
TV-Runde am Sonntagabend

ARD-"Wahlarena" mit Merz, Scholz, Weidel und Habeck

Am Montagabend können sich die Bürgerinnen und Bürger wenige Tage vor der Bundestagswahl im Fernsehen erneut ein Bild von den Kanzlerkandidaten der vier größten Parteien machen. In der ARD-"Wahlarena" (21.15 Uhr) treten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums.
Sahra Wagenknecht

OVG: BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von ARD-"Wahlarena" ausgeschlossen

Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wurde vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) im Eilverfahren bestätigt, wie das OVG am Freitag mitteilte. Aufgrund des redaktionellen Konzepts der Sendung sei die Nichtberücksichtigung des BSW gerechtfertigt, hieß es.