Wegen Mordes an der dreijährigen Karolina im bayerischen Weißenhorn hat das Münchner Schwurgericht beide Angeklagte - die Mutter und ihren Ex-Lebensgefährten - zu lebenslanger Haft verurteilt. Beim Hauptangeklagten Mehmet A. stellten die Richter außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und schlossen damit eine Freilassung bereits nach 15 Jahren aus.
Die 27-Jährige Zaneta C. hatte zugesehen, wie ihr damaliger Lebensgefährte A. das kleine Mädchen im Januar 2004 tagelang mit Verbrennungen am ganzen Körper gequält, ausgepeitscht und schließlich mit wuchtigen Schlägen gegen den Kopf tödlich verletzt hatte. Das sterbende Kind hatten die beiden nackt und kahlrasiert auf einer Toilette im Krankenhaus Weißenhorn abgelegt.
Im ersten Prozess verneinten Richter Tötungsvorsatz
Auf der Flucht in die Türkei war das Paar in Süditalien gefasst worden. Der 32-jährige, als Gewalttäter mehrfach vorbestrafte A. hatte die Quälereien und Schläge gestanden, aber einen Tötungsvorsatz bestritten. In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Memmingen den drogensüchtigen A. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren und drei Monaten Haft, die Mutter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben, weil die Richter keinen Tötungsvorsatz gesehen hatten, und den Prozess in München neu aufrollen lassen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes für A. lebenslängliche Haft und für Zaneta C. acht Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten erneut auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und für A. höchstens 15 Jahre, für C. fünfeinhalb Jahre Haft gefordert.