Im ersten Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe ist der irakische Kurde Lokman M. zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach den 31-Jährigen am Donnerstag schuldig, Mitglied der irakischen Terrororganisation Ansar al-Islam gewesen zu sein.
Nach Auffassung des Senats hat der Angeklagte so genannte Gotteskrieger rekrutiert und in den Irak gebracht. Zudem habe er Geld und Material für Anschläge beschafft und Landsleute nach Europa geschleust. Die Richter folgten mit dem Urteil voll dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten ein deutlich niedrigeres Strafmaß gefordert.
Weit reichende Bedeutung
Der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg hob in der Urteilsbegründung hervor, nicht der Islam, sondern die Islamisten seien der Grund für die weltweite Terrorgefahr. Lokman M. sei einer der führenden Köpfe von Ansar al-Islam in Deutschland gewesen.
Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten. Sein Aufruf an die Glaubensbrüder, künftig keine Selbstmordattentate mehr zu verüben, könne als Anhaltspunkt für einen Sinneswandel gewertet werden, befanden die Richter.
Dem Urteil wird weit reichende Bedeutung beigemessen. Es war das erste Verfahren nach dem neuen Strafrechtsparagrafen 129 b, der nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 ins Gesetzbuch aufgenommen wurde und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt. Noch in diesem Jahr soll es weitere Prozesse nach dem neuen Paragrafen geben.