Das Bundesverfassungsgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die Freigabe der deutschen Bürgschaften für den Euro-Rettungsschirm abgelehnt. Das Gericht erklärte am Donnerstag, bei einer einstweiligen Anordnung drohten der Allgemeinheit schwerwiegende Nachteile. Würde die Bundesregierung ihre Hilfszusage auch nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach ihrer Meinung bereits zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus. (Az: 2 BvR 1099/10)
Gegen die Bürgschaften hatte der CSU-Politiker Peter Gauweile Klage eingereicht. Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme im Falle eines Stopps für die Bürgschaften vor einer sich selbst erfüllenden Erwartung auf Zahlungsausfall der hoch verschuldeten Euro-Länder gewarnt. Das Gericht erklärte, der Regierung komme wegen ihrer Sachnähe und politischen Verantwortlichkeit ein Einschätzungsvorrang zu, den das Gericht bei der Folgenprüfung einer Anordnung respektieren müsse.
Im Rahmen des Rettungsschirms kann Deutschland Garantien für Kredite an Euro-Länder in Höhe von bis zu 148 Milliarden Euro abgeben. Insgesamt hat er ein Volumen von 750 Milliarden Euro. Er soll die Finanzmärkte von weiteren Spekulationen über Staatspleiten in der Euro-Zone abbringen.