Das Bundeskabinett hat am Mittwochvormittag schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Vorschlag zu, dass Vorstände von Unternehmen Aktienoptionen länger als bisher halten müssen. So sollen die Firmenspitzen motiviert werden, sich stärker als bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Aktienoptionen sind oft Teil der Vergütungen des Spitzenmanagements.
Nach dem Konzept sollen Manager ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen können. Zudem soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Gehaltshöhe entscheiden. Außerdem müssen die Gehälter künftig in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen.
Der Aufsichtsrat soll das Recht bekommen, Spitzengehälter zu kürzen, wenn etwa das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Schließlich sollen Vorstandsgehälter individualisierter als bisher veröffentlicht und auch Pensionsleistungen offengelegt werden. Die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder wird verschärft.
Weitergehende Vorschläge sollen von einer Arbeitsgruppe geprüft werden. Eine Obergrenze für Vorstandsbezüge soll es nicht geben. Allerdings mehren sich auch in der Union die Stimmen, die die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern einschränken wollen. Ab einem Betrag von einer Million Euro sollen sie nach einem SPD- Vorschlag nicht mehr von den Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.