Die Entscheidung für den Arbeitskampf ist gefallen: Weil die Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) sich festgefahren haben, haben sich die Gewerkschaftsmitglieder wie von Beobachtern erwartet für einen Streik entschieden. Der betrifft den Güter- wie den Passagierverkehr. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wann wird gestreikt?
Die ersten Lokführer werden bereits am Dienstagabend ab 19 Uhr die Arbeit niederlegen – allerdings nur im Gütertransport. Ab Mittwoch wird für zwei Tage auch der Personenverkehr lahm liegen, kündigte Gewerkschafts-Chef Claus Weselsky an. Ab Mittwoch um 2 Uhr morgens bis Freitagmorgen ebenfalls 2 Uhr sollen die Passagierzüge demnach still stehen. Auch die meisten S-Bahn-Systeme sind betroffen.
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Was passiert nach Ablauf des ersten Streiks?
Der erste Streik soll die Bahn zurück an den Verhandlungstisch holen – und den Druck erhöhen. Sollte sich daraus keine Entscheidung ergeben, werde es weitere Maßnahmen geben, so die GDL. Weil die Situation aktuell sehr festgefahren ist, wird es vermutlich nicht bei einem Streik bleiben.
Was bedeutet das für die Fahrgäste?
Auf einer Informationsseite listet die Bahn die Zugverbindungen, die im Rahmen des Streiks ausfallen. Man werde durch einen Ersatzverkehrsplan rund ein Viertel der Verbindungen aufrecht erhalten können, so die Bahn. Aus Kulanzgründen weite man zudem die Gültigkeit von Fernverkehrstickets aus. Alle Tickets für den bestreikten Zeitraum würden zusätzlich auch am Dienstag und bis zum Freitag nächster Woche gelten. Zudem ließen sie sich über ein Online-Formular kostenfrei stornieren, selbst Sitzplatzreservierungen ließen sich umbuchen. Der Konzern rät, alle nicht unbedingt erforderlichen Fahrten zu verschieben.
Kann ich einfach auf andere Züge ausweichen?
Ja, sagt die Verbraucherzentrale. Die Fahrgastrechte greifen demnach auch im Streikfall. Damit können betroffene Pendler oder andere Bahnreisende auf andere Züge ausweichen und auch höherpreisige Züge nutzen, um ans Ziel zu kommen, solange die Verbindung durch Verschulden der Bahn nicht zustande kommt oder eine Verspätung von mehr als 20 Minuten droht. Die Zugbindung ist in einem solchen Fall aufgehoben. Die Bahn empfiehlt den Verbraucherschützern zufolge, sich die Verspätung immer bestätigen zu lassen. Eine Verpflichtung ist das aber nicht. Andere mögliche Beweise seien etwa Fotos der Anzeigetafeln oder Screenshots in der Bahn-App. Sie würden bei einer Reklamation helfen.
Was, wenn ich gestrandet bin?
In der Vergangenheit hat die Bahn bereits häufiger Taxi-Transporte an verschiedenen Zielen organisiert, bei der mehrere Reisende mit demselben Ziel zusammen fuhren. Auch Ersatzbusse für viel bereiste Strecken wurden schon eingesetzt.
Bucht man selbst ein Taxi, gibt es aber Einschränkungen. Die Bahn übernimmt etwa höchstens Kosten von 80 Euro, und auch nur dann, wenn man nachts mit über einer Stunde Verspätung oder mehr als 24 Stunden nach dem geplanten Reiseende am Ziel ankommen würde.
Wer mit dem eigenen Auto fährt, erhält keinen Ersatz.

Steigt die Corona-Gefahr in den Ersatzzügen?
Die Bahn geht offenbar davon aus. "Im Zusammenhang mit dem GDL-Streik erwarten wir eine sehr hohe Auslastung der noch verkehrenden Fernzüge", erklärt der Konzern. Man erwarte, dass das Einhalten des Mindestabstandes im Zug und auf den Gleisen erschwert werde.
Wie kann ich die Bahn erreichen?
Im Zuge des Streiks hat der Konzern eine Sonderrufnummer eingerichtet. Die unter der Nummer 08000 996633 erreichbare Hotline soll ab 15 Uhr geschaltet sein und sich speziell an vom Streik betroffene Kunden richten.
Sind auch internationale Fahrten betroffen?
Ja. Neben den deutschen Verbindungen fallen auch viele Züge aus, die deutsche Städte mit Zielen in Nachbarländern verbinden. So sind zahlreiche ICEs in europäische Staaten betroffen, nach Dänemark und Polen gibt es gar keine grenzüberschreitenden Verbindungen, informiert die Bahn. Eine Liste der betroffenen Intercity- und Eurocity-Verbindungen finden Sie hier.
Quellen: Deutsche Bahn, Verbraucherzentrale