Eskalation zur Ferienzeit: Bahnkunden müssen sich von Donnerstag an auf den bislang längsten Streik dieser Tarifrunde einstellen. Für fünf Tage will die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Bahnverkehr lahmlegen, wie ihr Vorsitzender, Claus Weselsky, angekündigt hat.
Der Arbeitskampf wird neben hunderttausenden Pendlern wieder auch zahlreiche Reisende treffen. Die Urlaubssaison läuft noch, in Sachsen und Thüringen enden am Wochenende die Schulferien.
Wann wird gestreikt?
Die Lokführergewerkschaft GDL ruft von diesem Donnerstag ab 2 Uhr bis Dienstagfrüh um 2 Uhr in der kommenden Woche zu einem fünftägigen Ausstand im Personenverkehr der Deutschen Bahn auf. Im Güterverkehr soll der Streik bereits an diesem Mittwoch beginnen.
Die Bahn rechnet damit, dass sie im Fernverkehr etwa ein Viertel des üblichen Angebots fahren kann, im Regional- und S-Bahn-Verkehr etwa 40 Prozent. "Wer kann, sollte seine Reise auf die Zeit vor oder nach dem Streik verschieben", teilte der Konzern mit.
Wann wird eine Entschädigung fällig?
Die EU-Fahrgastverordnung gilt auch bei Streiks und regelt den Anspruch auf Entschädigung. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden muss das verantwortliche Bahnunternehmen 50 Prozent des Preises erstatten. Fahrgäste können laut Bahn zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrags wählen.
Bei einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof können Fahrgäste einen anderen Zug nehmen. Dabei können auch höherwertige Züge benutzt werden, sofern sie nicht reservierungspflichtig sind. Der gezahlte Aufpreis wird zurückerstattet. Zeitkarten werden pauschal ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde entschädigt - da Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, müssen Fahrgäste meist Verspätungen gesammelt einreichen.
Kann ich die Fahrt abbrechen?
Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ist, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wer schon unterwegs ist und die Fahrt abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen, wer zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis zurück.
Welche Angebote macht die Bahn noch?
Alle Fahrgäste, die im Zeitraum vom Donnerstag, den 2. September bis Dienstag, den 7. September ihre Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr bereits gebuchtes Ticket ab sofort bis einschließlich Freitag, den 17. September entweder flexibel nutzen oder kostenfrei stornieren. Außerdem entfällt die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen und für die Weiterfahrt kann auch ein anderer Zug genutzt werden. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden.
Wie werden die Ersatzzüge ausgelastet sein?
Im Zusammenhang mit dem GDL-Streik erwartet die Bahn eine "sehr hohe Auslastung" der noch verkehrenden Fernzüge. Er wird daher empfohlen, in diesem Zeitraum einen Sitzplatz zu reservieren.
Fallen auch Verbindungen zu den Nachbarländern aus?
Auch internationale Fernzüge sind vom GDL-Streik betroffen und können auf der gesamten Strecke oder im deutschen Abschnitt ausfallen. Der grenzüberschreitende Fernverkehr nach Dänemark und Polen fällt aus. Laut Bahn sollen jedoch Züge auf den folgenden Abschnitten planmäßig.verkehren:
Belgien/Niederlande:
- ICE-Züge Frankfurt(M) - Köln - Brüssel
- ICE-Züge Frankfurt(M) - Köln - Amsterdam
- IC-Züge Bad Bentheim - Amsterdam
Frankreich:
- ICE/TGV-Züge Frankfurt(M) - Strasbourg/Saarbrücken - Paris
- ICE/TGV-Züge Stuttgart - Strasbourg - Paris
- TGV-Züge Frankfurt(M) - Strasbourg - Marseille
Schweiz:
- ICE-Züge Hamburg - Frankfurt(M) - Basel - Zürich/Chur
- IC-Züge Singen - Schaffhausen - Zürich
Österreich/Italien:
- RJ-Züge München - Salzburg - Wien - Budapest
- ICE-Züge Passau - Linz - Wien
- EC-Züge München - Innsbruck - Verona
Tschechien:
- EC/RJ-Züge Dresden - Prag (-Budapest)
Wie komme ich an mein Geld?
Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen von Mitarbeitenden bestätigen zu lassen. Verbraucherschützer raten zudem dazu, Fotos von Anzeigetafeln zu machen, auf denen die verspäteten oder gestrichenen Züge stehen, oder Screenshots aus der App oder von der Internetseite zu erstellen. Mit diesen Belegen, der Fahrkarte und dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular kann die Reise reklamiert werden.
Das Formular gibt es direkt im verspäteten Zug, im Reisezentrum der Bahn oder online zum Herunterladen. Die Unterlagen müssen an die Bahn geschickt oder im Reisezentrum abgegeben werden. Seit kurzem ist auch eine digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.
Alle Rückerstattungen müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Der erste Geltungstag ist auf dem Ticket vermerkt.
Was steht mir noch zu?
Wer abends an einem Bahnhof strandet und nicht weiterkommt, hat Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder im schlimmsten Fall auf eine Unterkunft und einen Transport dorthin. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen die Bahngesellschaften außerdem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten.

Wie komme ich alternativ ans Ziel?
Die Bahn hat in der Vergangenheit Sammelfahrten per Taxi oder Bus organisiert und gibt dann dafür entsprechende Gutscheine aus. Wenn das nicht gelingt, können Fahrgäste auch selbst mit dem Taxi weiterreisen, dann gelten aber Einschränkungen bei der Rückerstattung der Kosten.
Wo kann ich mich während des GDL-Streiks informieren?
Die Deutsche Bahn hat im Web die Seite "Sonderkulanz" freigeschaltet und eine kostenfreie Sonderhotline eingerichtet:
Tel.: 08000 99 66 33