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Gefahr nicht nur in Airport-Nähe Drohnen bedrohen den Luftverkehr

Immer mehr Hobbydrohnen bevölkern den Luftraum. Nach der mutmaßlichen Kollision eines unbemannten Fluggeräts mit einem Passagierjet in London rufen Experten und Piloten nach Konsequenzen. 

Im Landeanflug auf den Airport London-Heathrow ist am Sonntag ein Airbus A320 vermutlich mit einer Drohne zusammengestoßen. Das berichtete der Pilot eines aus Genf kommenden Fluges von British Airways. Schlimmeres passierte glücklicherweise nicht. Das Flugzeug mit 137 Menschen an Bord konnte sicher in Großbritannien laden.

Immer häufiger kommt es zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen unbemannten Flugsystemen, die im Fachjargon Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) genannt werden, und Flugzeugen.

Erst vor einem Monat war ein Airbus A380 der Lufthansa der US-Luftfahrtbehörde FAA zufolge beim Landeanflug auf den Flughafen Los Angeles beinahe mit einer Drohne zusammengestoßen. Und im Februar krachte in New York eine Drohne ins Empire State Building. Niemand wurde verletzt.

"Angesichts der großen Zahl an Drohnen, die von Hobbypiloten herumgeflogen werden, war es nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem Zusammenstoß kommen würde", sagt Flugsicherheitsexperte Steve Landells von der Pilotenvereinigung der Fluggesellschaft British Airways (Balpa). Er forderte bessere Aufklärung der Drohnenpiloten, die oft von den Risiken und Regeln ihres Hobbys wenig verstünden. Landells brachte auch schärfere Gesetze ins Spiel.

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Höhenbeschränkung gefordert

Bislang dürfen Drohnen in Großbritannien bis zu einer Höhe von 365 Metern fliegen; von Flugzeugen, Hubschraubern, Flughäfen und Landeplätzen müssen sie ferngehalten werden.

Großbritanniens Verkehrsminister Robert Goodwill sagte, das Kabinett denke über eine Registrierungspflicht für Drohnen nach, wie es sie bereits in Irland und den USA gibt. Auch das sogenannte "geo fencing", eine Technologie, mit der das Eindringen von Drohnen in den Luftraum über bestimmte Gebiete automatisch gemeldet und verhindert werden kann, sei im Gespräch.

Gestörte Sportveranstaltungen durch Drohnen

Laut der britischen Flugsicherungsbehörde (UKAB) kam es 2015 innerhalb von einem halben Jahr landesweit zu 23 Beinahe-Zusammenstößen zwischen Drohnen und Flugzeugen. Zwei der Vorfälle ereigneten sich demnach am Flughafen Heathrow. Ein ungewöhnlicher Zwischenfall gab es im Dezember 2015 bei einem Skirennen im italienischen Madonna di Campiglio: Der Ski-Star Marcel Hirscher entging knapp einem Unglück, als eine TV-Kameradrohne auf die Piste stürzte und ihn knapp verfehlte.

Beim Damen-Zweitrundenspiel der US Open im September vorigen Jahres knallte eine private Drohne auf eine Betontreppe zwischen leeren Zuschauerreihen. Und im Mai 2015 verletzte sich der Sänger Enrique Iglesias (40), als er bei einem Konzert nach einer Fotodrohne griff. Seine Hand geriet in die Propeller, und seine Schnittverletzungen mussten behandelt werden.

Schutzzonen um deutsche Airports

Seit dem 1. Juni 2015 hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Grundregeln für die Nutzung von unbemannten Flugsystemen überarbeitet. So darf der Flugbetrieb von Drohnen nur „in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff."

Bei den 16 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland ist das Betreiben von Drohnen in einem Abstand von 1,5 Kilometern grundsätzlich verboten. „Außerhalb des 1,5 Kilometer-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge.“ Doch oft sind den Betreibern von Drohnen die Rahmenbedingungen nicht bekannt, beklagt die DFS.

Die Vereinigung Cockpit hatte bereits im vorigen Jahr klare Forderungen gestellt und möchte die räumlichen Betriebsgrenzen auf 30 Meter vertikal und maximal 500 Meter um den Piloten einschränken. Außerdem tritt der Zusammenschluss von Piloten für eine Gewichtsbeschränkung außerhalb von Modellflugplätzen ein und für eine optische Antikollisions-Markierung für Drohnen mit einem „Strobe-light“.

Horrorszenario: Drohne im Triebwerk

Nach Schätzungen sind in Deutschland etwa 400.000 Drohnen bereits verkauft worden. Nicht auszudenken wäre das Szenario, wenn eine Drohne in das Triebwerk eines Passagierjets gelangt und zu dessen Ausfall führt.

In der Diskussion mit dem Bundesministerium für Verkehr sind deshalb eine Geräteregistrierung und eine Kennzeichnungspflicht, damit der Drohnen einem Betreiber zugeordnet werden können. Auch ein online abzulegender Führerschein ist angekündigt, was nach Erwartung der Experten immerhin zu einem Rückgang ungewollter Verletzungen der Schutzzonen rund um Flughäfen oder Menschenansammlungen führen würde.

Registrierpflicht in den USA 

In den Vereinigten Staaten ist die Situation noch heftiger. In Kalifornien musste die Feuerwehr laut Medienberichten bereits Löschflüge abbrechen, weil zu viele private Flugkameras in der Luft waren. Schneller als die Europäer haben die Amerikaner daher auf den Boom reagiert und im vergangenen Dezember eine verpflichtende Registrierung für die Eigner von unbemannten Flugobjekten ab 250 Gramm Gewicht eingeführt.

"Leave your drone at home - Lass deine Drohne zu Hause", twittert die US-Flugaufsichtsbehörde FAA, die am Wochenende die Kirschblütenparade in Washington zur "#NoDroneZone" erklärt hatte. 

Till Bartels mit Agenturen

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