Brückentage 2016 So schaffen sich "Brückenbauer" mit guter Planung 2016 viel Freizeit

Eines steht jetzt schon fest: Das Jahr 2016 ist alles andere als arbeitnehmerfreundlich. Zwei Feiertage fallen auf ein Wochenende. Und da es sich um ein Schaltjahr handelt, gibt es einen Arbeitstag mehr. Um so wichtiger ist gute Planung.

Im nächsten Jahr muss mehr gearbeitet werde. Der Grund: 2016 ist ein Schaltjahr. Mit Montag, 29. Februar, zählt das kommende Jahr 366 statt 365 Tage - eine Besonderheit, um alle vier Jahre das Kalenderjahr dem Sonnenkalender anzugleichen. Doch auch sonst ist 2016 nicht besonders arbeitnehmerfreundlich: Wie in diesem Jahr liegen zwei der bundeseinheitlich neun Feiertage, die auf einen Wochentag fallen können, an Wochenenden. Der 1. Mai und der 1. Weihnachtsfeiertag verlieren so ihren Charme als zusätzliche freie Tage. es gilt also gut zu planen, um wenig Urlaub rund um Feiertage zu deutlich mehr Freizeit auszubauen.

Januar: Das neue Jahr geht erst einmal gut los. Der erste Tag des Jahres ist ein Freitag, also gibt es gleich ein verlängertes Wochenende. Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt lebt, sollte sich auch gleich den 4. und 5. Januar freinehmen. Denn Mittwoch, der 6. Januar, ist dort wieder ein Feiertag (Heilige Drei Könige). Mit zwei Urlaubstagen erzielt man also gleich fast eine ganze Woche Freizeit.

Februar: Der Wintermonat bietet keinen gesetzlichen Feiertag. Doch im Rheinland, in Mainz ebenso wie in Süddeutschland steht für Narren und Jecken mit dem Karneval die fünfte und für sie schönste Jahreszeit an. Das närrische Treiben geht 2016 ungewöhnlich früh los: Von Weiberfastnacht (Donnerstag, den 4. Februar) bis zum Rosenmontag (8. Februar) dauert es. Da nehmen sich viele Betriebe traditionell eine Auszeit. Der Aschermittwoch (10. Februar) läutet die 40-tägige Fastenzeit im christlichen Kirchenkalender ein.

März: Dementsprechend fällt das bewegliche Osterfest - die höchsten christlichen Feiertage in Deutschland - auf Ende März. Dann ruht überall vier Tage lang die Arbeit. Von Karfreitag (25. März) bis Ostermontag (28. März) können die Menschen ausspannen. Wer vorher oder anschließend noch vier Tage Urlaub nimmt, hat gleich zehn Tage im Stück frei.

Mai: Der Frühlingsmonat eignet sich am besten für "Brückenbauer" und "Urlaubstüftler". Der Mai beginnt zwar aus Arbeitnehmersicht mit einem Fehlstart, da der Tag der Arbeit (1. Mai) auf einen Sonntag fällt. Doch schon vier Tage später bietet sich mit dem Freitag nach Christi Himmelfahrt (5. Mai) als Brückentag ein Vier-Tage-Wochenende. Wer auch den 2. bis 4. Mai frei nimmt, kommt gleich auf sechs Tage Auszeit. Das Pfingstfest folgt am 15. Mai (Pfingstsonntag) und 16. Mai (Pfingstmontag), ein Drei-Tage-Wochenende. Wer den Rest der Woche vier Tage Urlaub einreicht (17. bis 20. Mai), erreicht mit dem sich anschließenden Wochenende eine neuntägige Arbeitspause.

Berufstätige in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können zehn Tage später schon wieder ein Brückentag-Wochenende planen: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 26. Mai. Also: Freitag, 27. Mai,  freinehmen!

August: Da können sich nur Bayern und Saarländer über ein verlängertes Wochenende freuen - dank Maria Himmelfahrt am Montag, 15. August.

Oktober: Die gesamte Republik kann ein solches Drei-Tage-Wochenende am Tag der deutschen Einheit genießen. Der Nationalfeiertag am 3. Oktober fällt auf einen Montag. Nur die Ostdeutschen können so auch den Monat beschließen. Auch der Reformationstag (31. Oktober) fällt auf einen Montag. Dieser Feiertag gilt nur in den fünf ostdeutschen Bundesländern.

November: Für Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und Nordrhein-Westfalen eignet sich der Reformationstag als Brückentag. Denn ihr katholischer Feiertag Allerheiligen (1. November) ist ein Dienstag. Nur die Sachsen begehen den Buß- und Bettag der Evangelischen Kirche am Mittwoch, den 16. November, als Feiertag. Sie könnten aus zwei Urlaubstagen (17. und 18. November) fünf freie Tage am Stück machen.

Dezember: Das Weihnachtsfest (25. und 26. Dezember) zeigt sich wie in diesem Jahr für Arbeitnehmer gespalten. Der erste Weihnachtstag (25. Dezember) fällt auf einen Sonntag, der zweite Weihnachtstag (26. Dezember) demnach auf einen Montag. Wer Heiligabend und Silvester frei haben möchte, muss normalerweise einen Urlaubstag nehmen. Doch beide Tage fallen 2016 auf einen Samstag. Wer also durchgehend vom 24. Dezember bis 1. Januar 2017 ausspannen möchte, muss für neun freie Tage nur vier Urlaubstage einplanen.

Kirsten Baukhage, DPA

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