Früher war alles einfacher. Da ging man ins Reisebüro und buchte den Sommerurlaub bei einem Pauschalreiseveranstalter. Flug, Transfer und Unterkunft, alles war in einem Reisepaket zusammengefasst. Daneben gab es schon immer die Individualreisenden, die einzelne Leistungen wie Flug oder Hotel buchten, sei es im Reisebüro oder Internet.
Doch es gibt auch Mischformen: Über ein Reiseportal im Web stellen sich die Kunden einzelne Bausteine ihrer Urlaubsreise nach eigenen Wünschen zusammen. Sie schnüren ihre Reisepakete praktisch selber. Das neue Reiserecht nennt so einen Fall eine "verbundenen Reiseleistung".
"Darum handelt es sich, wenn der Urlauber beim Anbieter kurz nacheinander mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise separat bucht - etwa Flug und Unterkunft -, das Reisebüro die einzelnen Vertragspartner nennt und getrennte Rechnungen entstehen", schreibt die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Juni-Ausgabe.
Neuerdings muss der Vermittler in so einem Fall gegen Insolvenz versichert sein, und er muss darüber aufklären, ob es sich um eine "verbundenen Reiseleistung" oder eine Pauschalreise handelt. Der Vorteil für den Kunden: "Geht der Vermittler Pleite, bekommt der Urlauber sein Geld wieder", so das Fazit von Finanztest.
Längere Frist, um Reisemängel anzuzeigen
Sollte ein Flugportal nach Abschluss der Buchung auch noch ein Hotel anbieten, auf die Seite verlinken, die Daten übertragen und der Kunde innerhalb von 24 Stunden dort buchen, entsteht daraus eine Pauschalreise. Das wäre "gut für den Kunden. Der Vermittler der Leistungen wird zum Veranstalter und haftet selbst für Mängel", sagt Finanztest.
So bekommen Sie für Urlaubsmängel Geld zurück

Bisher mussten Urlauber innerhalb eines Monats nach der Rückkehr von ihrer Reise eventuelle Mängel beim Veranstalter geltend machen und dokumentieren. Bei ab dem 1. Juli gebuchten Reisen bleibt mehr Zeit: zwei Jahre. Wichtig sei jedoch, die Mängel schon vor Ort anzuzeigen. Denn "je mehr Zeit nach der Reise vergeht, desto schwieriger wird es Mängel nachzuweisen", rät "Finanztest".
Die Nachteile für Verbraucher
Doch die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht bringt auch Nachteile für die Verbraucher. Früher konnte der Urlauber von seiner Reisebuchung kostenlos zurücktreten, wenn sich der Reisepreis um fünf Prozent erhöhte. Jetzt wurde die Grenze auf acht Prozent bis 20 Tage vor Reisebeginn heraufgesetzt. "Der Schutz für den Urlauber hat sich verschlechtert", urteilt "Finanztest".
Am gravierendsten sind Tagesreisen und Mieter von Ferienhäusern betroffen. Das Pauschalreiserecht gilt bei Tagesreisen nur noch ab einem Preis von 500 Euro pro Person. Und Aufenthalte in Ferienwohnungen und -häusern, die von Agenturen oder Veranstalter angeboten werden, fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht.
Entspricht also die Finca auf Mallorca oder das Ferienhaus in Dänemark nicht den Beschreibungen des Katalogs oder auf der Website, könnte es schwerer werden, das Recht durchzusetzen. "Kommt es zum Streit, gelten unter Umständen die Gesetze des Reiselandes", kritisieren die Autoren der Zeitschrift "Finanztest".
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