Borussia Dortmunds Torwart Jens Lehmann ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag zu einer Sperre von vier Pflichtspielen rechtskräftig verurteilt worden. Lehmann hat nach Auffassung des Gremiums unter dem Vorsitz von Rainer Koch (Poing) am vergangenen Sonntag im Bundesliga-Spiel gegen den SC Freiburg eine Tätlichkeit begangen und wurde wegen »krass sportwidrigen Verhaltens nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung« bestraft. Borussia Dortmund belegte den Torhüter zudem mit einer Geldstrafe in nicht genannter Höhe.
Jens Lehmann hatte am Sonntag den Freiburger Soumaila Coulibaly am Boden liegend mit voller Absicht getreten. Der Schiedsrichter hatte diese Tätlichkeit jedoch übersehen und somit nicht geahndet.