
Zahlung des Auftrags
Wer die Rechnung direkt begleicht, nimmt sich das Recht, spätere Mängel einzufordern. Denn die Zahlung bedeutet, dass Sie im Großen und Ganzen mit der Ausführung zufrieden sind. Sind Sie das nicht, sollten Sie am besten schriftlich auf die Mängel hinweisen und auf Nachbesserung pochen. Ist der Rechnungsbetrag zu hoch, können Sie diesen kürzen - müssen dann aber den Handwerker darüber schriftlich informieren, warum Sie die Rechnung nicht voll begleichen.
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